Immer wieder kommt es vor, dass Unternehmen Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht ihre vollen Rechte zugestehen oder sie mit vermeintlichen Sonderangeboten und Preisvorteilen dazu verleiten, ihre Produkte zu kaufen. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz wird regelmäßig von Verbraucher:innen auf solches Verhalten hingewiesen und mahnt gegebenenfalls die Unternehmen ab. So wurde der Online-Marktplatz Temu im August von der Verbraucherzentrale abgemahnt, weil der Anbieter mit unzutreffenden Preisvorteilen geworben hatte. Ebenso erfolgreich abgemahnt wurde die SSS Software Special Service GmbH aufgrund falscher Widerrufsrechtsbelehrung auf ihren Internetseiten service-standesamt.de und service-grundbuchauszug.de. Im Fall freenet DSL GmbH wurde eine Kundin fälschlicherweise drauf hingewiesen, dass es ohne Originallieferschein keine Gewährleistung für das gekaufte Handy gebe. Daraufhin klagte die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. und hat Recht bekommen. Freenet muss diese Praxis unterlassen.
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