Silver Tipps – mit Freude online!

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Das Portal für aktive Silver Surfer mit weiterführenden Artikeln, Anleitungen und Erklärvideos zum Thema Digitalbildung
Zwei ältere Frauen auf einem Sofa schauen auf ein Tablet.
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Fundiert, verständlich und werbefrei beantwortet "Silver Tipps – mit Freude online!" (Link verlässt die Seite der Verbraucherzentrale) Fragen rund um die Themen Daten- und Verbraucherschutz.

Das Portal richtet sich an Silver Surfer, also aktive Onlinerinnen und Onliner, und bietet konkrete Informationen, Anregungen und Tipps, die den täglichen Umgang mit den neuen Medien sicher machen und Berührungsängste abbauen.
Die Seite verfügt außerdem über eine Mediathek mit Video-Reihen wie Helga hilft (Link verlässt die Seite der Verbraucherzentrale) und Reitzes Digitalkolumne (Link verlässt die Seite der Verbraucherzentrale), sowie einen Podcast. In einem Glossar werden Begrifflichkeiten mit Bezug auf das Internet von A bis Z erklärt.

Expertinnen und Experten der Stiftung MedienKompetenz Forum Südwest, der Medienanstalt Rheinland-Pfalz, des SWR, sowie der Verbraucherzentralen und dem Landesdatenschutzbeauftragten aus den Ländern Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, SWR4, dem OK TV Mainz, dem Landesverband der Volkshochschulen Rheinland-Pfalz und dem Netzwerk sii Baden-Württemberg steuern hier Wissen bei.

Zur Website: www.silver-tipps.de (Link verlässt die Seite der Verbraucherzentrale).

 

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.