FaktenCheck Nr. 1: Autark Heizen mit Wärmepumpe, PV-Anlage und Stromspeicher?

"Unabhängiges Heizen nur mit der Sonne" wird gerne versprochen. Aber kann ein Wohnhaus mit Wärmepumpe, Solarstromanlage und Speicher wirklich völlig autark von Stromnetz und Energieversorgern werden?
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Autark Heizen mit Wärmepumpe, Photovoltaik und Stromspeicher: Realität oder Mythos?

  • Viele Verbraucher träumen von einer autarken Energieversorgung, doch wie realistisch ist das?
  • Eine vollständige Autarkie ist aktuell nicht möglich, vor allem aufgrund der begrenzten Solarstromproduktion im Winter - dem Zeitraum, in dem der Strombedarf der Wärmepumpe am größten ist.
  • Effiziente Maßnahmen wie Dämmung und der Einsatz von Energiespargeräten können den Autarkiegrad erhöhen, aber eine völlige Unabhängigkeit vom Stromnetz bleibt unerreichbar. Zudem können überdimensionierte Batteriespeicher die Wirtschaftlichkeit verschlechtern.
  • Finden Sie hier die Fakten über autarkes Heizen und wie Sie Ihren Autarkiegrad sinnvoll maximieren können.
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Energie & Bauen: Unser Beratungsangebot

Energieberatung - Bauberatung - Energierecht - Energiekosten

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Energieberater berät Verbraucherin in einer Beratungsstelle

Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.

Ob Neubau oder Bestandsgebäude, ob Eigenheim oder Mietwohnung. Wir beraten fachkundig und neutral zu Heizung, Wärmedämmung, Strom und Raumklima. Kosten für Sie: keine.

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.