FaktenCheck Nr. 1: Autark Heizen mit Wärmepumpe, PV-Anlage und Stromspeicher?

"Unabhängiges Heizen nur mit der Sonne" wird gerne versprochen. Aber kann ein Wohnhaus mit Wärmepumpe, Solarstromanlage und Speicher wirklich völlig autark von Stromnetz und Energieversorgern werden?
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Autark Heizen mit Wärmepumpe, Photovoltaik und Stromspeicher: Realität oder Mythos?

  • Viele Verbraucher träumen von einer autarken Energieversorgung, doch wie realistisch ist das?
  • Eine vollständige Autarkie ist aktuell nicht möglich, vor allem aufgrund der begrenzten Solarstromproduktion im Winter - dem Zeitraum, in dem der Strombedarf der Wärmepumpe am größten ist.
  • Effiziente Maßnahmen wie Dämmung und der Einsatz von Energiespargeräten können den Autarkiegrad erhöhen, aber eine völlige Unabhängigkeit vom Stromnetz bleibt unerreichbar. Zudem können überdimensionierte Batteriespeicher die Wirtschaftlichkeit verschlechtern.
  • Finden Sie hier die Fakten über autarkes Heizen und wie Sie Ihren Autarkiegrad sinnvoll maximieren können.
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Energie & Bauen: Unser Beratungsangebot

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Energieberater berät Verbraucherin in einer Beratungsstelle

Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.

Ob Neubau oder Bestandsgebäude, ob Eigenheim oder Mietwohnung. Wir beraten fachkundig und neutral zu Heizung, Wärmedämmung, Strom und Raumklima. Kosten für Sie: keine.

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.