Ob Sie einen Anspruch haben und wie hoch dieser ausfällt, hängt von dem Preis ab, den Sie bei Ihren Einkäufen gezahlt haben. Sie können Ihren persönlichen Anspruch mit dem Online-Rechner der Verbraucherzentrale nachrechnen.
Zuständig für die Heizkostenhilfe ist in Rheinland-Pfalz das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung. Zur Umsetzung des Antragsverfahrens hat sich Rheinland-Pfalz einem Verbund aus 13 Ländern angeschlossen.
Online-Anträge
Zur Antragstellung wurde ein zentrales Online-Portal eingerichtet.
Dort müssen Sie zunächst mit einem Online-Rechner ermitteln, ob Sie antragsberechtigt sind. Nur, wenn das Ergebnis positiv ausfällt, können Sie anschließend den Antrag online stellen. Bitten Sie Familie, Freunde oder Bekannte, Ihnen beim Ausfüllen des Online-Antrags zu helfen, wenn Sie Unterstützung benötigen.
Anträge in Papierform
Neben dem digitalen Antragsverfahren steht in Rheinland-Pfalz nun auch ein analoger Weg zur Antragstellung bereit. Wer nicht über einen Internetzugang verfügt oder Schwierigkeiten mit dem digitalen Antragsverfahren hat, kann die Antragsformulare telefonisch anfordern und per Post einreichen. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hatte auf die Notwendigkeit hingewiesen, schnellstmöglich alternative Antragswege anzubieten.
Das Formular für Anträge in Papierform ist für alle 13 Bundesländer, die am Verbund teilnehmen, identisch und zum Download zugänglich.
Die Antragsformulare können auch über die Hotline 0800 5758100 beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) angefordert werden. Bitte geben Sie unbedingt Ihre vollständige Adresse an. Sie bekommen dann einen Papierantrag an Ihre Adresse zugesandt.
Grundsätzliche Informationen zum Thema Heizkostenhilfe bietet auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (Link verlässt die Seite der VZ).