Anträge auf Heizkostenhilfe

Pressemitteilung vom
Anträge können im Internet und zwischenzeitlich auch in Papierform gestellt werden
Heizkostenabrechnungen sind nicht immer einfach zu verstehen.
  • Seit dem 8. Mai können private Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas, Kohle oder Holz heizen, rückwirkend für das Jahr 2022 eine finanzielle Entlastung beantragen.
  • In Rheinland-Pfalz konnten die Anträge für die Heizkostenhilfe anfänglich nur im Internet (Link verlässt die Seite der VZ) gestellt werden.
  • Diese Hürden stellen nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz viele Menschen ohne Internetzugang vor große Probleme und gefährden die Gleichbehandlung.
  • Hinweis: Seit dem 22. Mai sind auch Anträge in Papierform möglich. Weitere Informationen dazu gibt es auf der Internetseite der Verbraucherzentrale.
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Lange mussten Haushalte, die mit Holz, Öl, Flüssiggas und Pellets heizen, auf die Möglichkeit eines Heizkostenzuschusses für die stark gestiegenen Energiekosten warten. Seit 8. Mai 2023 können Haushalte in Rheinland-Pfalz Anträge stellen - jedoch bislang nur online. Wer keinen Zugang zum Internet und keine eigene Mailadresse hat, um den Antrag zu stellen, muss sich Hilfe suchen. „Uns erreichen derzeit sowohl Fragen von Betroffenen als auch von Verbandsgemeinden, bei denen Menschen um Hilfe bitten. Auch Verbandsgemeinden wissen nicht, an wen sie die Ratsuchenden ohne Internet verweisen sollen“, so Antje Kahlheber, Projektleiterin Energiekostenberatung bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Die Details zur Härtefallregelung und die genauen Bedingungen für die Antragsstellung hat das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf seiner Internetseite (Link verlässt die Seite der VZ) veröffentlicht. Der Antrag muss online im jeweiligen Bundesland gestellt werden. Dort erfolgt auch die Abwicklung. Auf der Internetseite für die Antragsstellung in Rheinland-Pfalz findet man keinen Hinweis, was Menschen ohne Internetzugang tun können.

Auf Anfrage der Verbraucherzentrale über die Kontaktadresse des Portals hieß es zunächst, diese Menschen müssten den Antrag online mit Hilfe von Bekannten oder Verwandten stellen. Telefonisch wurde der Verbraucherzentrale aber mittlerweile mitgeteilt, dass es auch die Möglichkeit eines Papierantrags geben soll. Wann genau sei aber unklar. Zwar ist die Antragstellung noch mindestens bis Oktober möglich, dass aber Menschen ohne Internet noch länger auf den Zuschuss warten müssen, ist unschön: „Gerade bei Menschen ohne Internetzugang gibt es viele, die auf den Zuschuss dringend angewiesen sind, wie etwa Senioren mit kleiner Rente“, so Kahlheber. Das zeigen zahlreiche Anfragen in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale. Die Verbraucherzentrale kann aber weder aus personellen noch aus haftungsrechtlichen Gründen den umfangreichen Online-Antrag für die Hilfesuchenden stellen, der unter anderem auch ein Selfie-Foto mit Personalausweis fordert. Kahlheber macht sich deshalb dafür stark, dass die Möglichkeit, Anträge auch postalisch zu stellen, jetzt mit Hochdruck bereitgestellt wird. Etliche Bundesländer haben das zügig umgesetzt, zum Teil liegen dort Antragsformulare in Papierform bereits bei sozialen Hilfsorganisationen aus.

“Wir müssen verhindern, dass in Rheinland-Pfalz am Ende diejenigen auf den hohen Kosten sitzen bleiben, die die Entlastung am allernötigsten haben“, so Kahlheber abschließend.

Hinweis:

Anträge in Papierform

Neben dem digitalen Antragsverfahren steht in Rheinland-Pfalz nun auch ein analoger Weg zur Antragstellung bereit. Wer nicht über einen Internetzugang verfügt oder Schwierigkeiten mit dem digitalen Antragsverfahren hat, kann die Antragsformulare postalisch anfordern und einreichen.

Das Formular für Anträge in Papierform ist für alle 13 Bundesländer, die am Verbund teilnehmen, identisch und zum Download zugänglich.

Die Antragsformulare können auch über die Hotline 0800 5758100 beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) angefordert werden. Bitte geben Sie unbedingt Ihre vollständige Adresse an. Sie bekommen dann einen Papierantrag an Ihre Adresse zugesandt.

Grundsätzliche Informationen zum Thema Heizkostenhilfe bietet auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (Link verlässt die Seite der VZ).

 

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität:

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