Zusammen mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) bildet die kommunale Wärmeplanung (KWP) die Grundlage und den Rahmen, wie eine nachhaltige Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 gelingen kann. Aus der KWP resultiert ein Wärmeplan und eine Strategie, die einen Leitfaden für die Kommune darstellt, ohne Pflicht zur Umsetzung. Es handelt sich um einen rechtlich unverbindlichen, strategischen Leitfaden auf Gemeindeebene, der die Möglichkeiten für Ausbau und Weiterentwicklung einer leitungsgebundener Wärmeversorgung, die Nutzung erneuerbaren Energien und/oder unvermeidbarer Abwärme hierzu sowie zur Einsparung von Wärmeenergie aufzeigt.
Am Beginn der Wärmeplanung steht eine Eignungsprüfung, ob eine nähere Untersuchung für eine gemeinschaftliche Wärmeversorgung (Wärmenetz) sinnvoll erscheint. Ist ein Gebiet für ein Wärmenetz ungeeignet, so wird dieses Gebiet im Wärmeplan zur dezentralen Versorgung ausgewiesen und die Überprüfung verkürzt.
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