Nahrungsergänzungsmittel aus dem Drogeriemarkt

Stand:
Gibt es einen Unterschied zwischen Nahrungsergänzungsmitteln aus der Apotheke und dem Drogeriemarkt?
Off

Frage

Macht es bei Nahrungsergänzungmitteln etwas aus, wenn man statt der teuren Apothekenprodukte die preislich erheblich günstigeren beim Drogeriemarkt erwirbt (und auch beim Drogeriemarkt nicht die Markenprodukte sondern die hauseigenen Produkte)?

Antwort

Nein.

Bei Nahrungsergänzungsmitteln aus Apotheken wird zum Teil der Eindruck erweckt, es würde sich um geprüfte und zugelassene Produkte mit nachgewiesener Wirkung handeln. Tatsächlich unterscheiden sich diese Produkte nicht von anderen. In der Apotheke besteht im Gegensatz zum Drogeriemarkt zwar die Möglichkeit sich persönlich über das Produkt beraten zu lassen. Allerdings hilft in beiden Fällen letztendlich nur der Blick auf die Zutatenliste, die Informationen zu der Zusammensetzung bietet.

Ob aus der Apotheke oder der Drogerie, bei allen Produkten muss immer bedacht werden: Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel – auch wenn sie den Anschein erwecken. Nahrungsergänzungsmittel gehören rechtlich zu den Lebensmitteln. Daher müssen sie keine behördliche Zulassung durchlaufen, bei der Nutzen und Risiken überprüft werden ehe sie auf den Markt kommen. Nahrungsergänzungsmittel dienen nur dazu, die Ernährung zu ergänzen und die normalen Körperfunktionen zu erhalten. Sie können keine Krankheiten heilen, lindern oder verhüten. Dies ist die Aufgabe von Arzneimitteln, die bezüglich ihrer Wirkungen und Nebenwirkungen geprüft und zugelassen werden müssen.

Daher ist grundsätzlich zu überlegen, ob die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln überhaupt notwendig ist. Hier hilft unsere Checkliste Nahrungsergänzungsmittel - ja oder nein.

 

Weitere Informationen:

Unterschiede zwischen Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Produktgruppen

Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln

Mindestmengen: So viel von Vitaminen oder Mineralstoffen muss drin sein!

Wie sind Nahrungsergänzungsmittel geregelt?

Endlich Klartext bei Nahrungsergänzungsmitteln

 

Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.