Projekt: Frauen und Finanzen

Stand:
Nimm deine finanzielle Zukunft jetzt selbst in die Hand
Junge Frau mit Wanderrucksack.
Off

Unter dem Motto „Nimm deine finanzielle Zukunft jetzt selbst in die Hand!“ hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz im Dezember 2024 eine neue Kampagne gestartet, die sich speziell an junge Frauen richtet. Berufseinstieg, erste eigene Wohnung oder langfristige Ziele wie Familienplanung und Altersvorsorge – jede Lebensphase stellt junge Frauen vor finanzielle Entscheidungen. Dennoch zögern viele, sich mit ihren Finanzen auseinanderzusetzen, oft aufgrund von Unsicherheit oder dem Fehlen verständlicher Informationen. Im Vergleich zu Männern bauen Frauen im Durchschnitt weniger Vermögen auf und sind daher häufiger von Altersarmut betroffen. Ziel der Kampagne ist es, junge Frauen dabei zu unterstützen, wie sie ihre Finanzen selbstbestimmt gestalten können – für mehr finanzielle Sicherheit und Unabhängigkeit. Im Mittelpunkt der Kampagne steht eine eigens entwickelte, praxisorientierte Landingpage, die jungen Frauen einen strukturierten Einstieg in zentrale Finanzthemen bietet. Begleitend zur Landingpage hat die Kampagne auf Social-Media-Plattformen wie Instagram und TikTok gesetzt, um junge Frauen mit kurzen, informativen Beiträgen und Storys im Dezember 2024 und im Januar 2025 direkt anzusprechen und ihr Interesse an Finanzthemen zu wecken. Diese Kampagne war möglich dank einmaliger Fördermittel des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz im Jahr 2024.

Weitere Informationen zu dem Projekt gibt es auf der Internetseite der Verbraucherzentrale.

Gefördert durch:

Logo Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration RLP

Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.
Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.