Hilfe zur Pflege vom Sozialamt - höherer Vermögensfreibetrag seit Januar

Stand:
Wenn die Kosten für die Pflege höher sind als der Zuschuss der Pflegeversicherung, müssen Pflegebedürftige die Differenz selbst bezahlen.
Wer diese Kosten nicht aufbringen kann, sollte frühzeitig einen Antrag auf Hilfe zur Pflege beim Sozialamt stellen.
Off

Steigende Kosten in der Pflege führen dazu, dass sich immer mehr Menschen die Eigenbeteiligung an der Pflege nicht mehr leisten können. Diese Menschen haben einen Anspruch auf Hilfe zur Pflege und können beim Sozialamt einen Antrag stellen.

„In unserer Beratung stellen wir immer wieder fest, dass viele Betroffene nicht wissen, dass sie nicht ihr gesamtes Vermögen verbrauchen müssen, bevor sie einen Antrag auf Sozialhilfe stellen können“, so Silke Lachenmaier, juristische Fachberaterin bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Alleinstehende dürfen seit Januar ein Vermögen von 10.000 Euro behalten, Eheleute 20.000 Euro.“

Nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale stellen viele Menschen den Antrag auf Hilfe zur Pflege meist erst, wenn das gesamte Vermögen aufgebraucht ist. „Das ist aber eindeutig zu spät, denn das Sozialamt zahlt ein verbrauchtes Schonvermögen nicht zurück“, informiert Lachenmaier.

Die Expertin empfiehlt daher, das vorhandene Schonvermögen nicht für die Pflegekosten zu verwenden und den Antrag auf Hilfe zur Pflege möglichst frühzeitig zu stellen. Die Leistungen werden frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung erbracht. Da aufgrund der höheren Vermögensfreigrenzen deutlich mehr Personen einen Anspruch auf Unterstützung haben, gehen die Behörden von steigenden Antragszahlen und längeren Bearbeitungszeiten aus.

Ausführliche Informationen bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite
VZ-RLP

 

Frau im bunten dicken Wollpulli sitzt mit Teetasse und Heizkostenabrechnung vor einer Heizung

Unterstützung bei hohen Heizkosten: Ihr Recht auf Sozialleistungen

Auch Menschen mit regelmäßigem Einkommen können Anspruch auf Sozialleistungen bei hohen Heizkosten haben. Die Verbraucherzentrale erklärt, worauf Sie achten sollten.
Grafik mit Motiven

Neues Jahr, neue Gesetze: Was sich für Verbraucher:innen 2024 ändert

Von Verbraucherrecht über Finanzen und Energie bis hin zu Umweltfragen: Das neue Jahr bringt für Verbraucher:innen zahlreiche Neuerungen. Wir informieren Sie über die wichtigsten Änderungen für das Jahr 2024.
Bild eines betrügerischen Briefs

Betrügerische Schreiben zu Lotto und Gewinnspielen per Post

Die Verbraucherzentralen warnen vor Mahnbriefen mit unberechtigten Forderungen verschiedener angeblicher Kanzleien. In den Schreiben werden die Empfänger:innen aufgefordert, Geld für einen Dienstleistungsvertrag zu bezahlen. Wir sagen Ihnen, wie Sie reagieren sollten.