Projekt: Faktencheck Gesundheitswerbung

Stand:
Die Verbraucherzentralen gehen Werbeversprechen im Gesundheitsmarkt auf den Grund
Smartphone mit der Instagram-Seite von Faktencheck Gesundheitswerbung auf dem Bildschirm
Off

Der Gesundheitsmarkt boomt. Viele Influencer:innen und Hersteller:innen machen falsche Gesundheitsversprechen, sei es bei Medizinprodukten oder bei Nahrungsergänzungsmitteln. 

Ziel des Projektes ist es, die Gesundheitskompetenz zu stärken, vor falschen, irreführenden und unzulässigen Gesundheitsinformationen zu schützen, aufzuklären und zu informieren.  Um diese Ziele zu erreichen, werden ein Instagram-Account und ein TikTok-Account regelmäßig bespielt bzw. aufgebaut und die Website faktencheck-gesundheitswerbung.de mit eigenen Inhalten befüllt. Die über die verschiedenen Kanäle eingehenden Beschwerden werden geprüft, an die zuständigen Aufsichtsbehörden weitergeleitet oder es wird eine Abmahnung gegen den Anbieter verfasst. Im Rahmen des Projektes gingen dabei bereits etliche Fälle ins Klageverfahren, die bisher zugunsten der Verbraucherzentralen endeten. Darüber hinaus sind die Projektmitarbeiter:innen gefragte Interviewpartner:innen und auf Messen und Veranstaltungen wie z.B. der didacta und republica vertreten. Das Projekt wird von den Verbraucherzentralen NRW (Projektleitung) und Rheinland-Pfalz gemeinsam durchgeführt, es hat eine Projektlaufzeit von drei Jahren und endet im Juli 2026. Es wird gefördert vom BMUV.

Hier geht es zum Instagram-Account des Projekts (externer Link).

Förderhinweis BMUV

VZ Sachsen klagt gegen sächsische Sparkassen

Musterfeststellungsklagen gegen sächsische Sparkassen

Vielen Prämiensparer:innen wurden jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale Sachsen Musterklagen gegen neun sächsische Sparkassen eingereicht. Am 9. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) den vom Oberlandesgericht Dresden festgelegten Referenzzinssatz für langfristige Sparprodukte bestätigt. Das Warten hundertausender Sparer:innen hat damit ein Ende.
Waschmaschine mit einem Dash Button von Amazon

Amazon Dash Button: Gericht sieht massive Gesetzes-Verstöße

Die Verbraucherzentrale NRW war mit einer Klage gegen die Amazon EU S.a.r.l. vor dem Oberlandesgericht München (Az.: 29 U 1091/18) erfolgreich. Der Dash Button verstieß massiv gegen Gesetze, da nicht hinreichend über die georderte Ware und deren Preis informiert wurde.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.