Irgendwann kommen die meisten Senior:innen zu einem Punkt, an dem sie den Alltag nicht mehr alleine bewältigen kön-nen – sie werden pflegebedürftig. Doch Pflege im Alter ist teuer. Wenn Pflegeversicherungen, Rente und Vermögen die Kosten nicht abde-cken, sind die nächsten Angehörigen gefordert. Oft heißt das: Kinder haften für ihre Eltern.
In vielen Fällen übernimmt der Nachwuchs die Verantwortung freiwillig und regelt die Pflege der Eltern unter sich. Oder die Eltern sorgen früh vor und treffen Vorkehrungen für den Fall der Fälle. Etwa indem sie ihr Haus verkaufen und in Einrichtungen für altengerechtes Wohnen um-ziehen. Dennoch wird häufig vom Sozialamt geklärt, wer für den Unter-halt eines Pflegebedürftigen aufkommen muss.
Im Web-Seminar erklärt Silke Lachenmaier, Expertin aus dem Bereich Gesundheit und Pflege, wann Kinder Elternunterhalt an ihre pflegebedürftigen Eltern zahlen müssen, wie der Unterhaltsanspruch berechnet wird und was es sonst noch zu beachten gilt.
Das Web-Seminar findet am 22. Februar um 18 Uhr statt und dauert ca. 60 Minuten. Die Teilnahme ist kostenlos und Sie können sich hier (Link verlässt die Seite der VZ) anmelden.
Bitte beachten Sie, dass pro Person und E-Mail-Adresse nur eine Anmeldung möglich ist und der personalisierte Link, den Sie erhalten, nicht mit anderen geteilt werden kann. Für die Teilnahme am Web-Seminar werden ein Computer/Laptop mit Internetzugang und ein Lautsprecher benötigt. Ideal ist ein Kopfhörer. Als Browser bitte Firefox, Edge oder Google Chrome verwenden.
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