Web-Seminar: Experteninterview rund um das Thema Versicherungen

Stand:
Die Verbraucherzentrale bietet am 01. Dezember um 16:00 Uhr ein Online-Experteninterview rund um das Thema "Versicherungen" an.
Rettungsring
Experteninterview rund um das Thema Versicherungen


 

Off

Welche Versicherung ist unbedingt notwendig? Wann hilft die private Haftpflicht? Was ist eine Elementarschadenversicherung? Diese und weitere Fragen rund um Versicherungen, gestellt von Landfrauen Guide Ingrid Strohe, beantwortet der Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Michael Wortberg, in einem Online-Experteninterview.

Die Online-Veranstaltung findet am 01. Dezember um 16 Uhr statt und dauert ca. eine Stunde.

Die Teilnahme ist kostenlos. Um teilnehmen zu können, werden ein Computer mit Internetzugang und Tonausgabemöglichkeit benötigt. Ideal ist ein Headset. Weitere Informationen und den Link zum Webinarraum schickt die Verbraucherzentrale nach Anmeldung zu. Interessierte können sich hier anmelden. 

Bitte beachten Sie, dass pro Person und E-Mail-Adresse nur eine Anmeldung möglich ist und der personalisierte Link, den Sie erhalten, nicht mit anderen geteilt werden kann. Für die Teilnahme am Web-Seminar werden ein Computer/Laptop mit Internetzugang und ein Lautsprecher benötigt. Ideal ist ein Kopfhörer. Als Browser bitte unbedingt Firefox oder Google Chrome verwenden.

Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.