Basisschulung - Gut versorgt ins hohe Alter

Stand:
Bedarfsgerechte Verpflegung für ältere, pflegebedürftige Menschen in Wohn-Pflege-Gemeinschaften und zu Hause
Off

Bedarfsgerechte Verpflegung für ältere, pflegebedürftige Menschen in Wohn-Pflege-Gemeinschaften und zu Hause

Gesunde Ernährung und Lebensführung sind wichtige Voraussetzungen, um sich im Alter wohlzufühlen. Auch für pflegebedürftige und hochbetagte Menschen spielt das Essen eine wichtige Rolle. In regionalen Seminaren will das Projekt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Wohnprojekten, ambulanten Diensten sowie pflegende Angehörige fit machen für eine gesundheitsfördernde Verpflegung der Bewohnerinnen und Bewohner. Sie lernen Bausteine einer ausgewogenen Ernährung kennen, die eine ausreichende Zufuhr lebensnotwendiger Nährstoffe sicherstellen können. Darauf aufbauend gibt es Tipps, wie die Verpflegung bei Mangelernährung, bei Kau- und Schluckstörungen sowie bei Demenz der jeweiligen Erkrankung angepasst werden kann.

Die Basisschulung wird sowohl als Präsenz-Veranstaltung als auch als Web-Seminar angeboten. Das Seminar wird zielgruppengerecht in zwei Modulen angeboten:

  • „Gut versorgt ins hohe Alter – Tipps für pflegende Angehörige und angelernte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Wohn-Pflege-Gemeinschaften“
  • „Gut versorgt ins hohe Alter – Tipps für Hauswirtschafts-, Küchen- und Pflegefachkräfte in Wohn-Pflege-Gemeinschaften und bei ambulanten Diensten“

 

Das Angebot wird gefördert vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.