Basisschulung - Gut versorgt ins hohe Alter

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Bedarfsgerechte Verpflegung für ältere, pflegebedürftige Menschen in Wohn-Pflege-Gemeinschaften und zu Hause
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Bedarfsgerechte Verpflegung für ältere, pflegebedürftige Menschen in Wohn-Pflege-Gemeinschaften und zu Hause

Gesunde Ernährung und Lebensführung sind wichtige Voraussetzungen, um sich im Alter wohlzufühlen. Auch für pflegebedürftige und hochbetagte Menschen spielt das Essen eine wichtige Rolle. In regionalen Seminaren will das Projekt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Wohnprojekten, ambulanten Diensten sowie pflegende Angehörige fit machen für eine gesundheitsfördernde Verpflegung der Bewohnerinnen und Bewohner. Sie lernen Bausteine einer ausgewogenen Ernährung kennen, die eine ausreichende Zufuhr lebensnotwendiger Nährstoffe sicherstellen können. Darauf aufbauend gibt es Tipps, wie die Verpflegung bei Mangelernährung, bei Kau- und Schluckstörungen sowie bei Demenz der jeweiligen Erkrankung angepasst werden kann.

Die Basisschulung wird sowohl als Präsenz-Veranstaltung als auch als Web-Seminar angeboten. Das Seminar wird zielgruppengerecht in zwei Modulen angeboten:

  • „Gut versorgt ins hohe Alter – Tipps für pflegende Angehörige und angelernte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Wohn-Pflege-Gemeinschaften“
  • „Gut versorgt ins hohe Alter – Tipps für Hauswirtschafts-, Küchen- und Pflegefachkräfte in Wohn-Pflege-Gemeinschaften und bei ambulanten Diensten“

 

Das Angebot wird gefördert vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.