Gut versorgt ins hohe Alter

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Ein Workshop zur bedarfsgerechten Verpflegung demenzkranker Menschen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Pflege, Küche und Hauswirtschaft
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Workshop zur bedarfsgerechten Verpflegung demenzkranker Menschen

In diesen regionalen Workshops erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Pflege, Küche und Hauswirtschaft in Einrichtungen und Wohnformen für ältere, pflegebedürftige Menschen durch fachlichen Input und praktische Module Einblicke in die "Ess-Welten" demenzkranker Menschen. Ziel des Workshops ist es, durch Demenz verursachte Ernährungsprobleme zu erkennen und alternative Ernährungskonzepte kennen zu lernen, um dem Risiko einer Mangelernährung professionell begegnen zu können. Der Workshop wird durchgeführt vom Qualitätszirkel Ernährung Rheinland-Pfalz e. V.

Der Workshop „Gut versorgt ins hohe Alter“ wird sowohl als Präsenz-Veranstaltung (Inhouse-Schulungen) als auch als Web-Seminar angeboten.

Die Anmeldung für den Workshop gibt es auf unserer Internetseite.

Das Angebot wird gefördert vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.