Gut versorgt ins hohe Alter

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Ein Workshop zur bedarfsgerechten Verpflegung demenzkranker Menschen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Pflege, Küche und Hauswirtschaft
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Workshop zur bedarfsgerechten Verpflegung demenzkranker Menschen

In diesen regionalen Workshops erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Pflege, Küche und Hauswirtschaft in Einrichtungen und Wohnformen für ältere, pflegebedürftige Menschen durch fachlichen Input und praktische Module Einblicke in die "Ess-Welten" demenzkranker Menschen. Ziel des Workshops ist es, durch Demenz verursachte Ernährungsprobleme zu erkennen und alternative Ernährungskonzepte kennen zu lernen, um dem Risiko einer Mangelernährung professionell begegnen zu können. Der Workshop wird durchgeführt vom Qualitätszirkel Ernährung Rheinland-Pfalz e. V.

Der Workshop „Gut versorgt ins hohe Alter“ wird sowohl als Präsenz-Veranstaltung (Inhouse-Schulungen) als auch als Web-Seminar angeboten.

Die Anmeldung für den Workshop gibt es auf unserer Internetseite.

Das Angebot wird gefördert vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.