Projekt: Ernährungskompetenz stärken

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Information für Verbraucher:innen auf dem Gebiet der Ernährung
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Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. (VZ RLP) arbeitet in einem bundesweiten Projekt gemeinschaftlich mit den Verbraucherzentralen im Bereich Lebensmittel und Ernährung zusammen. Ziel des Projektes ist es, die Konsum- und Ernährungskompetenz von Verbraucher:innen zu verbessern und sie in ihrer selbstbestimmten Konsumentscheidung im Hinblick auf eine gesunde und nachhaltige Ernährung zu unterstützen. Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Position der Verbraucher:innen am Markt zu stärken und Defizite zu ihrem Nachteil im Wettbewerb zu verringern. Der Schwerpunkt des Projektes ist die Durchführung von Gemeinschaftsaktionen zu aktuellen Themen. In 2024 lag der Schwerpunkt auf den Themen Lebensmittelkontaktmaterialien, Ernährung der Zukunft, Digitalisierung und allgemeine Verbraucherinformationen. Zu den Themen der Gemeinschaftsaktionen wurden unter anderem Marktchecks zu relevanten Fragestellungen durchgeführt, Vorträge konzipiert und Informationsmaterialien sowie Give aways für Infostände erstellt. Darüber hinaus vertritt das Projekt die Interessen von Verbraucher:innen in ernährungspolitischen Belangen. Das Projekt wird durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gefördert. 

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage gegen SSS-Software Special Service GmbH: Das steckt hinter dem Fall

Auf service-rundfunkbeitrag.de konnten Verbraucher:innen ein Online-Formular zum Rundfunkbeitrag nutzen - gegen Geld, worauf nicht deutlich hingewiesen wurde. Betroffene können sich für die Sammelklage gegen die verantwortliche Firma SSS-Software Special Service GmbH anmelden.