Projekt: Gesund und nachhaltig essen mit kleinem Budget

Stand:
Ein Projekt der Verbraucherzentrale als Teil des IN FORM Verbundprojektes Gesund und nachhaltig essen mit kleinem Budget.
Leeres Portemonnaie im Supermarkt
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Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. ist gemeinsam mit der Europa-Universität Flensburg Teil des IN FORM Verbundprojektes Gesund und nachhaltig essen mit kleinem Budget. Das Projekt verfolgt das Ziel, Verbraucher:innen dabei zu unterstützen, mit kleinen Änderungen ihren Ernährungsalltag gesünder, nachhaltiger und gleichzeitig auch günstiger zu gestalten – und das mit Freude und Genuss. Im Rahmen des Projekts werden interaktive Workshops, Aktionen und Materialien angeboten, die am Erfahrungswissen der Teilnehmenden anknüpfen. 

Geplante Formate sind unter anderem Mitmachangebote wie Quizformate, Einkaufstrainings und Kochaktionen sowie interaktive Workshops und Vorträge zu Ernährungsthemen für verschiedene Zielgruppen. Außerdem werden Infomaterialien und eine Wanderausstellung konzipiert. Ein weiteres Angebot sind kostenlose Schulungen und Beratungen für Vor-Ort-Multiplikator:innen, die das Thema Ernährung beruflich oder ehrenamtlich ihren Klient:innen näherbringen und sie im Alltag unterstützen möchten. 

Erste Maßnahmen, wie Workshops, Schulungen und Info-Stände, wurden im vergangenen Jahr bereits erfolgreich umgesetzt. Das Projekt ist im Mai 2024 gestartet und hat eine Laufzeit von drei Jahren. Es wird vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gefördert. 

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.
Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.