Soziale Medien & Essverhalten – Orientierung für Eltern

Stand:
Die Verbraucherzentrale informiert in einem Web-Seminar zu dem Thema "Soziale Medien & Essverhalten – Orientierung für Eltern?" am 3. Juni um 19:00 Uhr
Frau mit Smoothie ind er einen Hand udn Smartphone in der anderen. Sie filmt sich beim Trinken. Vor ihr ist ein Schneidebrett und einiges an Obst und Gemüse
  • Web-Seminar zum Thema "Soziale Medien & Essverhalten – Orientierung für Eltern?"  am 3. Juni, 19:00 Uhr
  • Anmeldung hier (externer Link)
Off

Vor allem Jugendliche kommen täglich mit verschiedensten Inhalten auf Instagram, TikTok & Co. in Berührung: Produktempfehlungen der Lieblingsinfluencer:innen, Kochvideos, Rabattcodes, Food Challenges oder angeblich limitierte Produkte. Insbesondere hochverarbeitete und zuckerreiche Lebensmittel werden in den sozialen Medien regelmäßig beworben.

Doch wie beeinflusst das ihr Ernährungsverhalten? Das Web-Seminar für Eltern klärt über Chancen und Risiken auf, beleuchtet die Rolle des Influencermarketings und zeigt Werbestrategien sowie Kennzeichnungspflichten auf. Eine Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale gibt zudem Tipps, wie Eltern ihre Kinder durch diese Phase begleiten können und wie echte Expert:innen von Personen mit vorgegebener Fachkenntnis unterschieden werden können.

Das Web-Seminar findet am Dienstag, den 3. Juni um 19 Uhr statt und dauert ca. 60 Minuten. 

Die Teilnahme ist kostenlos. Spezifische Fragen werden im Live-Chat beantwortet. Interessierte können sich hier (externer Link) anmelden. 

Um an den Web-Seminaren teilnehmen zu können, wird ein Computer mit Internetzugang und Lautsprecher benötigt. Ideal ist ein Kopfhörer. Weitere Informationen und den Link zum Web-Seminarraum erhalten Interessierte im Anschluss an die Anmeldung. 

VZ-RLP

gefördert vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM) im Rahmen der Landesinitiative

Logo RLP isst besser

Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.
Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.