Mehrwegbehälter für Essen und Getränke to go

Stand:
Eine Neuerung des Verpackungsgesetzes ab dem 1. Januar 2023
Ein Mehrwegbecher auf einem Weg.
  • Ab Januar müssen Gastronomen, Lieferdienste und Caterer Mehrwegbehälter als Alternative anbieten.
  • Für kleinere Betriebe gilt das nicht, aber sie müsen mitgebrachte Gefäße akzeptieren.
  • Mehrwegbehälter werden über ein Pfandsystem ausgegeben.
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Anbieter von Speisen und Getränken zum Mitnehmen sind ab dem 1. Januar 2023 verpflichtet, Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegverpackungen anzubieten. Dadurch könnte sich der Verpackungsmüll durch Takeaway-Einwegsverpackungen in Zukunft erheblich reduzieren. Eine Ausnahme sind kleine Betriebe mit maximal fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche. Diese müssen zwar keine Mehrwegbehälter zur Verfügung stellen, allerdings müssen sie der Kundschaft ermöglichen, mitgebrachte Behälter befüllen zu lassen.

Von dem Gastronomiebetrieb bereitgestellte Gefäße kosten meist ein Pfand. Dieses bekommen Verbraucher:innen zurück, wenn sie die Behälter wieder abgeben. Der Betrieb ist dafür verantwortlich, dass alle Gefäße hygienisch einwandfrei sind. Wichtig bei diesen Tauschsystemen ist, dass die Kund:innen die geliehenen Behältnisse möglichst zeitnah zurückbringen und nicht zu Hause ansammeln. So können Engpässe vermieden werden.

Die Betriebe müssen gut sichtbare und lesbare Informationen zu den Mehrwegverpackungen anbringen, zum Beispiel auf Schildern, Plakaten oder Thekenaufstellern. Dies ist wichtig, um möglichst viele Menschen über die Neuerung des Verpackungsgesetzes zu informieren und in Zukunft Verpackungsmüll einzusparen.

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Am 26. Februar 2025 urteilt das Brandenburgische Oberlandesgericht.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse. Am 5. März 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.