Mehrwegbehälter für Essen und Getränke to go

Stand:
Eine Neuerung des Verpackungsgesetzes ab dem 1. Januar 2023
Ein Mehrwegbecher auf einem Weg.
  • Ab Januar müssen Gastronomen, Lieferdienste und Caterer Mehrwegbehälter als Alternative anbieten.
  • Für kleinere Betriebe gilt das nicht, aber sie müsen mitgebrachte Gefäße akzeptieren.
  • Mehrwegbehälter werden über ein Pfandsystem ausgegeben.
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Anbieter von Speisen und Getränken zum Mitnehmen sind ab dem 1. Januar 2023 verpflichtet, Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegverpackungen anzubieten. Dadurch könnte sich der Verpackungsmüll durch Takeaway-Einwegsverpackungen in Zukunft erheblich reduzieren. Eine Ausnahme sind kleine Betriebe mit maximal fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche. Diese müssen zwar keine Mehrwegbehälter zur Verfügung stellen, allerdings müssen sie der Kundschaft ermöglichen, mitgebrachte Behälter befüllen zu lassen.

Von dem Gastronomiebetrieb bereitgestellte Gefäße kosten meist ein Pfand. Dieses bekommen Verbraucher:innen zurück, wenn sie die Behälter wieder abgeben. Der Betrieb ist dafür verantwortlich, dass alle Gefäße hygienisch einwandfrei sind. Wichtig bei diesen Tauschsystemen ist, dass die Kund:innen die geliehenen Behältnisse möglichst zeitnah zurückbringen und nicht zu Hause ansammeln. So können Engpässe vermieden werden.

Die Betriebe müssen gut sichtbare und lesbare Informationen zu den Mehrwegverpackungen anbringen, zum Beispiel auf Schildern, Plakaten oder Thekenaufstellern. Dies ist wichtig, um möglichst viele Menschen über die Neuerung des Verpackungsgesetzes zu informieren und in Zukunft Verpackungsmüll einzusparen.

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der vzbv hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.
Illustration einer Frau mit erhobenem Zeigefinger neben einem Smartphone, das ein Medikamentenbehälter zeigt. Ein Pfeil führt vom Bildschirm zu einem Glas mit ähnlichen Pillen, das mit dem roten Stempel "FAKE" markiert ist. Auf der rechten Seite steht in einem roten Balken das Wort "WARNUNG".

Warnung: Gesundheitswerbung für Mania Concept - Energy Pearls

Mehrere Verbraucher:innen haben der Verbraucherzentrale NRW die irreführende Werbung zu angeblich heilenden Glasperlen gemeldet. Die Gesundheitsversprechen für „Energy Pearls“ sind aus wissenschaftlicher Sicht nicht haltbar.