Terminvereinbarung online

Beratungstermine bei uns lassen sich hier ganz bequem online vereinbaren. Sie können uns aber auch anrufen oder schreiben.

Willkommen bei unserer Online-Terminbuchung!

Die Verbraucherzentrale berät sie persönlich vor Ort in den Beratungsstellen. Zusätzlich beraten wir Sie auch individuell per Telefon oder per Video. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nötig. 

Sie können auf dieser Seite ganz bequem online einen Beratungstermin vereinbaren. Sie können uns aber auch anrufen oder schreiben.

Bitte beachten Sie die Ausnahmen:

Beratungstermine zur Energeieinsparung können Sie unter 0800 60 75 600 oder energie@vz-rlp.de vereinbaren.

Beratungstermine zum Barrierefreien Bauen und Wohnen können Sie unter (06131) 28 48 71 oder barrierefrei-wohnen@vz-rlp.de vereinbaren.

Zu den Themen Gesundheit und Pflege bieten wir keine Beratungstermine an. Gerne wenden Sie sich an unsere Beratungstelefone zu diesen Themen unter (06131) 28 48 123 (Gesundheit) und (06131) 28 48 810 (Pflege).

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Bitte beachten Sie, dass unsere Beratungsleistungen nur für Verbraucher (keine Gewerbetreibende) angeboten werden. Wir beraten nicht beim Kauf zwischen Privatpersonen, wenn schon ein Anwalt eingeschaltet ist, oder sobald ein Mahnbescheid eingegangen ist (Pfändung,Titel, Gerichtsverfahren).

Sollten Sie unsicher sein, wo Sie Ihre Fragen einordnen sollen oder wird zu Ihrer Frage kein passender Beratungsort angegeben, so wenden Sie sich bitte an eine unserer Beratungsstellen oder unser Servicetelefon unter der Rufnummer (06131) 2848 0.

Wenn Sie einen Folgetermin beim selben Berater vom Ersttermin buchen möchten, wenden Sie sich ebenfalls an unser Servicetelefon.

Unser Servicetelefon

Unter unserer Servicenummer können Sie einen Termin für eine Beratung vereinbaren:

(06131) 28 48 0

Oder schreiben Sie uns: info@vz-rlp.de

Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.
Stadtsparkasse München Schriftzug

Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.
Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.