Terminvereinbarung online

Beratungstermine bei uns lassen sich hier ganz bequem online vereinbaren. Sie können uns aber auch anrufen oder schreiben.

Willkommen bei unserer Online-Terminbuchung!

Die Verbraucherzentrale berät sie persönlich vor Ort in den Beratungsstellen. Zusätzlich beraten wir Sie auch individuell per Telefon oder per Video. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nötig. 

Sie können auf dieser Seite ganz bequem online einen Beratungstermin vereinbaren. Sie können uns aber auch anrufen oder schreiben.

Bitte beachten Sie die Ausnahmen:

Beratungstermine zur Energeieinsparung können Sie unter 0800 60 75 600 oder energie@vz-rlp.de vereinbaren.

Beratungstermine zum Barrierefreien Bauen und Wohnen können Sie unter (06131) 28 48 71 oder barrierefrei-wohnen@vz-rlp.de vereinbaren.

Zu den Themen Gesundheit und Pflege bieten wir keine Beratungstermine an. Gerne wenden Sie sich an unsere Beratungstelefone zu diesen Themen unter (06131) 28 48 123 (Gesundheit) und (06131) 28 48 810 (Pflege).

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Bitte beachten Sie, dass unsere Beratungsleistungen nur für Verbraucher (keine Gewerbetreibende) angeboten werden. Wir beraten nicht beim Kauf zwischen Privatpersonen, wenn schon ein Anwalt eingeschaltet ist, oder sobald ein Mahnbescheid eingegangen ist (Pfändung,Titel, Gerichtsverfahren).

Sollten Sie unsicher sein, wo Sie Ihre Fragen einordnen sollen oder wird zu Ihrer Frage kein passender Beratungsort angegeben, so wenden Sie sich bitte an eine unserer Beratungsstellen oder unser Servicetelefon unter der Rufnummer (06131) 2848 0.

Wenn Sie einen Folgetermin beim selben Berater vom Ersttermin buchen möchten, wenden Sie sich ebenfalls an unser Servicetelefon.

Unser Servicetelefon

Unter unserer Servicenummer können Sie einen Termin für eine Beratung vereinbaren:

(06131) 28 48 0

Oder schreiben Sie uns: info@vz-rlp.de

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.