3G-Abschaltung startet Ende Juni

Pressemitteilung vom
Was Verbraucher wissen müssen
Funkmast auf einer Wiese.
  • Zum Monatsende schalten zwei große Mobilfunkanbieter das 3G-Netz ab
  • Verbraucherinnen und Verbraucher sollten ihre Verträge kontrollieren, ob bereits eine schnellere Internetverbindung vereinbart wurde.
  • Das reine Telefonieren ist von der Abschaltung nicht betroffen.
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Die großen Mobilfunknetzbetreiber wollen die Übertragungstechnik 3G (auch UMTS genannt) in diesem Jahr abschalten. Vodafone und die Telekom planen die Abschaltung bereits zu Ende Juni. Die Abschaltung beim Netzbetreiber Telefónica/O2 ist erst zum Jahresende geplant.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten überprüfen, ob ihr Mobilfunkvertrag die Nutzung von LTE (4G) oder auch schon von 5G erlaubt. Gerade bei älteren Laufzeitverträgen kann es sein, dass es sich um einen UMTS-Tarif handelt (ohne LTE-Nutzung). Diese Verträge sollten gekündigt werden und durch einen entsprechenden Tarif mit LTE ersetzt werden. „Auch bei den Prepaid-Tarifen von Discountern wie etwa ALDITALK, LIDL Connect, Ja!Mobil, pennymobil und NettoKOM ist bereits die 4G-Nutzung enthalten“, so Michael Gundall, Mobilfunk-Experte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Für die Auswahl des richtigen Anbieters hat die Verbraucherzentrale einen digitalen Flyer mit den wichtigsten Fragen zum Wechsel des Mobilfunkanbieters vorbereitet. Dieser kann hier heruntergeladen werden.

Ältere Smartphones (ohne LTE) sind nach der Abschaltung für das Telefonieren noch problemlos einsetzbar, für die mobile Datennutzung hingegen nur noch sehr begrenzt. Zudem ist die Gerätesoftware bei älteren Smartphones oft veraltet, da die Hersteller keine Updates gegen Sicherheitslücken mehr anbieten. Daher sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher trotz LTE-Vertrag in diesem Falle ein neues Gerät anschaffen, um nach der Abschaltung noch schnelles mobiles Internet zu bekommen und um sicher im Internet surfen zu können.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt grundsätzlich, das Smartphone im freien Handel zu erwerben und nicht zusammen mit einem Laufzeitvertrag. Denn bei zwei Jahren Vertragslaufzeit zahlt man oft mehr, als wenn ein Tarif ohne Gerät gewählt und die einmaligen Anschaffungskosten für das Smartphone auf die Laufzeit umgerechnet werden.

Wichtig für alle, die ausschließlich telefonieren wollen: Reine Handys, also ohne Internetfunktionalitäten, sind von der Abschaltung nicht betroffen. Die Telefonie läuft in diesem Falle über den Standard GSM (2G) und wird weiterhin erhalten bleiben.

Weitere Informationen zur 3G-Abschaltung gibt es auf der Internetseite der Verbraucherzentrale unter: 3G-Netze werden abgeschaltet – Achtung bei älteren Handys und Verträgen.

Für Fragen zur Abschaltung können sich Verbraucherinnen und Verbraucher an das Infotelefon der Verbraucherzentrale unter (06131) 28 48 888 wenden (montags von 10 bis 16 Uhr) oder eine E-Mail an telekommunikation@vz-rlp.de schicken.

VZ-RLP

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