Bezahlen mit Smartphone und Co.

Pressemitteilung vom
Lernplattform Smart Surfer der Verbraucherzentrale bietet viel Wissenswertes für die Generation 50 plus
Ein lilanes Logo für die Woche der Medienkompetenz.
  • Die Verbraucherzentrale stellt am Tag der Erwachsenenbildung in der Woche der Medienkompetenz ihre Lernplattform Smart Surfer für die Generation 50 plus vor.
  • Am Beispiel des mobilen Bezahlens zeigt die Referentin auf, wie man per E-Learning viel Neues erfahren kann und welche Informationen auf der Internetseite zu finden sind.
  • Informationen zum Smart Surfer und zur interaktiven Lernplattform sind unter www.smart-surfer.net zu finden.
Off

Zum Tag der Erwachsenenbildung am 6. Juli stellt die Verbraucherzentrale im Rahmen der Woche der Medienkompetenz ihre Lernplattform www.smart-surfer.net für die Generation 50 plus vor. Eva Seibel von der Verbraucherzentrale zeigt in einem Web-Seminar am Beispiel des mobilen Bezahlens auf, wie die Plattform funktioniert und wie Verbraucher:innen mithilfe der Lernplattform und der dazugehörenden E-Learning Angebote einen umfassenden Einblick in verschiedene Digitalthemen erhalten können.

Inhalt des Web-Seminars

Die Möglichkeit, etwas auf Rechnung zu bestellen, ist bei manchen Anbietern im Internet nicht mehr angesagt. Aber auch in Supermärkten und einigen anderen Läden besteht spätestens seit der Corona-Pandemie die Möglichkeit, per Smartphone und Co. mobil zu bezahlen. Mobile Payment soll den Bestell- und Bezahlprozess schnell, nutzerfreundlich und möglichst risikofrei machen. Aber was ist Mobile Payment eigentlich und wie funktioniert es? Welche Risiken birgt es und welcher Dienst ist der richtige?

Über diese Fragen informiert die Verbraucherzentrale am Mittwoch, 6. Juli um 14 Uhr in einem Web-Seminar. Die Veranstaltung dauert circa 90 Minuten. Die Teilnahme ist kostenlos. Fragen der Teilnehmenden werden im Live-Chat beantwortet. Interessierte können sich unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/woche-der-medienkompetenz-rlp anmelden.

Um an den Web-Seminaren teilnehmen zu können, wird ein Computer mit Internetzugang und Lautsprecher benötigt. Ideal ist ein Kopfhörer. Weitere Informationen und den Link zum Web-Seminarraum erhalten Interessierte im Anschluss an die Anmeldung.

Über die Lernplattform

Die Lernplattform www.smart-surfer.net wurde im Rahmen des Projekts „Smart Surfer – Fit im digitalen Alltag“ von der Verbraucherzentrale und weiteren Kooperationspartnern entwickelt. Sie bietet leicht verständliche und alltagstaugliche Informationen sowie E-Learning-Einheiten zu vielen Digitalthemen wie digitale Nachhaltigkeit oder Kommunikation im Netz. Interessierte können sich auf dieser Plattform viel Wissenswertes erschließen.

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Gefördert durch:

Logo Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration RLP

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

GASAG-Verhandlungstermin: Gericht stellt sich auf Seite der Verbraucher:innen

In der mündlichen Verhandlung vom 21. März 2025 ließ das Kammergericht erkennen, dass es die Tarifspaltung der GASAG im Winter 2021/22 für unzulässig hält. Eine Entscheidung wird voraussichtlich bald verkündet.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.