Das neue Postgesetz und Heizen mit Wärmepumpe

Pressemitteilung vom
Digitale Veranstaltungen der Verbraucherzentrale
Eine Frau am Laptop mit Kopfhörern.
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Die Verbraucherzentrale bietet im Februar zwei digitale Veranstaltungen zu den Themen neues Postgesetz und Wärmepumpe an. Die Online- Seminare sind kostenlos. Fragen können über den Chat gestellt werden. Eine Anmeldung ist möglich über die Internetseite der Verbraucherzentrale.

Lunch&Learn: Neues Postgesetz – was bedeutet das für mich? 

Zum 1. Januar 2025 setzen Post- und Paketdienstleister das neue Postgesetz um. Eine Expertin der Verbraucherzentrale gibt einen kurzen Überblick über die wichtigsten Änderungen und neue Rechte für Verbraucher:innen. Neben konkreten Tipps, worauf bei Postversand und -empfang in Zukunft besonders zu achten ist, gibt es erste Hilfestellungen zum Umgang mit Post- und Paket-Ärger. Des Weiteren können Fragen über einen Chat gestellt werden. 

Das Online-Seminar findet am Mittwoch, 19. Februar, um 12:30 Uhr statt.

Web-Seminar: Heizen mit Wärmepumpe – passt das zu meinem Haus? 

Wärmepumpen sind eine der Schlüsseltechnologien für die umweltfreundliche Beheizung von Wohngebäuden – nicht nur im Neubau, sondern auch in Bestandsgebäuden. Doch was muss ein Haus mitbringen, damit das Heizen mit einer Wärmepumpe effizient und wirtschaftlich funktioniert? 
Das Webseminar „Heizen mit Wärmepumpe“ informiert über zentrale Aspekte beim Umstieg auf diese Heiztechnik. Die Energieberaterin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Elisabeth Foit, erklärt die Funktionsweise von Wärmepumpen und zeigt auf, welche Anforderungen an Gebäude und Heizkörper gestellt werden. Außerdem informiert sie über Fördermöglichkeiten und beleuchtet, ob eine Kombination mit einer Photovoltaikanlage empfehlenswert ist. 

Das Web-Seminar findet am Mittwoch, den 19. Februar von 18:00 bis 19:30 Uhr statt.

Um teilnehmen zu können, wird ein Computer mit Internetzugang und Lautsprecher benötigt. Ideal ist ein Kopfhörer. Als Browser werden Mozilla Firefox oder Google Chrome empfohlen – bei anderen Browsern ist die Funktionalität im Web-Seminar eingeschränkt.

VZ-RLP 

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Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.