Was ändert sich beim Kabelfernsehen?

Pressemitteilung vom
Web-Seminar der Verbraucherzentrale zum Wegfall des Nebenkostenprivilegs
Ein Mann steckt ein Kabel in eine Kabelanschlussdose
  • Am 30. Juni 2024 endet das Nebenkostenprivileg.
  • Dann dürfen die Kosten für das Kabelfernsehen nicht mehr über die Mietnebenkosten abgerechnet werden.
  • Haushalte können dann entscheiden, ob sie auf eine andere Empfangsart umsteigen möchten.
Off

Im Juni endet das Nebenkostenprivileg der Kabelnetzbetreiber. Bisher konnten Hauseigentümer:innen und Hausverwaltungen Sammelverträge mit den Kabelnetzbetreibern abschließen und die Kosten über die Nebenkostenabrechnung abrechnen. Ab Juli 2024 entfällt die sogenannte Umlagefähigkeit und die Kosten für das Kabelfernsehen dürfen nicht mehr über die Mietnebenkosten abgerechnet werden. Mieter:innen und Wohnungseigentümer:innen können sich ab diesem Zeitpunkt frei für einen Empfangsweg wie DVB-T2, Internetfernsehen oder Streamingdienste entscheiden, ohne zusätzlich für das Kabelfernsehen zahlen zu müssen.

Die Verbraucherzentrale hat daher auf ihrer Internetseite die wichtigsten Fragen zusammengestellt. Darüber hinaus bietet sie ein Webseminar zu dem Thema an. Michael Gundall, Fernsehexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, informiert in dem Web-Seminar über das Ende des Nebenkostenprivilegs und beantwortet Fragen der Betroffenen. Die Fragen der Teilnehmenden können über einen Chat gestellt werden. Das Web-Seminar findet am Mittwoch, 21. Februar 2024, um 15:00 Uhr statt und dauert circa 90 Minuten.

Die Teilnahme ist kostenlos. Interessierte können sich unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/webseminare-rlp anmelden.

Um teilnehmen zu können, wird ein Computer mit Internetzugang und Lautsprecher benötigt. Ideal ist ein Kopfhörer. Weitere Informationen und den Link zum Web-Seminarraum erhalten Interessierte im Anschluss an die Anmeldung.

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Gefördert durch:

Logo Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration RLP

Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte für die Kund:innen der Sparkasse, damit sie Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Die Methode, wie die Zinsen zu berechnen sind, steht mit dem Urteil fest. Das Verfahren ist beendet.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte für die Kund:innen der Sparkasse, damit sie Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Die Methode, wie die Zinsen zu berechnen sind, steht mit dem Urteil fest. Das Verfahren ist beendet.