Genug Betrug bei Ferienimmobilien

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und Landeskriminalamt warnen vor Vorkasse-Betrug
Frau sitzt auf einem Sofa und sucht im Internet nach eienr Ferienunterkunft.
Off

Nach zweieinhalb Jahren Corona-Pandemie nimmt die Reiselust wieder deutlich zu. Weiterhin sehr beliebt sind Ferienwohnungen oder Ferienhäuser. Bei individuell gebuchten Reiseleistungen ist jedoch Vorsicht geboten. Denn selbst der schönste Urlaubstraum kann sich in einen Albtraum verwandeln. Und zwar dann, wenn Betrüger mit falschen oder nichtexistierenden Ferienhäusern und -wohnungen im Internet locken. Da hat man endlich das Traumziel gefunden, seinen Wunschzeitraum gebucht, das Geld bezahlt – um dann festzustellen: Die Wohnung gibt es gar nicht oder der angebliche Vermieter ist in Wahrheit ein Betrüger. Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz geben deshalb vor der anstehenden Urlaubszeit Tipps, wie man sich vor Betrügereien bei der Buchung eines Feriendomizils schützen kann.

  • Auf den Preis achten! Extrem günstige Angebote sind typisch für Fake-Angebote

Stutzig werden sollte man bei allzu niedrigen Mietpreisen und wenn die Adresse des Mietobjekts nicht genannt wird. Ein Vergleich mit anderen Angeboten in der Gegend gibt Aufschluss darüber, ob der Preis realistisch sein kann. Wenn Bilder vorhanden sind, lohnt sich auch eine Bildersuche im Internet. So lassen sich für eine breite Öffentlichkeit verwendbare Bilder schnell identifizieren und der Fake fliegt auf.

  • Keine Vorkasse leisten. Alle Abzockmaschen haben in der Regel eines gemeinsam: Die Betrüger verlangen den gesamten Preis im Voraus.

Ob die Anzeige für eine Ferienwohnung unseriös oder betrügerisch ist, lässt sich auf den ersten Blick meist nicht erkennen. Ein Hinweis für Betrugsversuche ist die Aufforderung, den Gesamtpreis für die Miete sofort im Voraus zu überweisen. Wird der Betrag dann an den vermeintlichen Vermieter gezahlt, ist dieses Geld unwiederbringlich verloren. „Besser ist es, per Lastschrift oder mit Kreditkarte zu bezahlen“, so Jennifer Kaiser, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Dann kann das Geld im Betrugsfall meist durch die Bank wieder zurückgebucht werden. Was Urlauber auch beachten sollten: Betrüger verlangen gerne die Zahlung mittels Bargeldtransferdiensten wie Western Union oder Money Gram. Diese ermöglichen den Zahlungsempfängern unerkannt zu bleiben. Bei der Verwendung dieser Bezahlmethode ist deswegen größte Vorsicht geboten.

  • Wenn keine persönliche Kommunikation mit dem Vermieter möglich ist, lieber Finger weg vom Angebot.

Eine gute Möglichkeit, sich vor Betrug zu schützen, ist der Anruf beim Vermieter oder bei der Vermittlungsagentur: Die Betrüger vermeiden Telefonate, da sie dort schnell enttarnt werden können. Wer also immer nur den Anrufbeantworter erreicht oder immer nur das Besetztzeichen hört, sollte die Finger von dem Angebot lassen. Weitere Indizien für einen Betrug sind: Es wird nur mittels Messenger-Dienst kommuniziert oder es ist nur eine E-Mail-Adresse angegeben und es fehlen Name, Adresse und Telefonnummer des Vermieters.

  • Vorsicht bei unseriösen Online-Portalen ohne oder mit gefälschtem Impressum

Bei Buchungen über Online-Portale sollte geprüft werden, ob im Impressum oder unter dem Link „Kontakt“ ein konkreter Firmensitz und eine Steuernummer angegeben werden. Die Angaben sollten überprüft werden, weil Betrüger vermehrt dazu übergehen, Kontaktadressen von seriösen Impressen zu kopieren. Wenn man sich nicht sicher ist, helfen Vermittlungsagenturen und Ferienhausverbände oder eine örtliche Tourismus-Organisation weiter. Die Buchung sollte dann auf jeden Fall über eine verschlüsselte Verbindung erfolgen (https).

  • Handlungsempfehlung bei einem Betrugsverdacht

Menschen, die einen Betrugsverdacht befürchten oder Betrugsopfer eines Anzeigenportals geworden sind, sollten umgehend die Portalbetreiber informieren und Anzeige bei der örtlichen Polizei erstatten.

Weitere thematische Hinweise und Ansprechpartner der Polizei sind zu finden unter:
https://www.polizei-beratung.de/medienangebot/thema/betrug/ (Link verlässt die Seite der VZ)

Wer einen Urlaub plant, sollte sich vorab über die aktuellen Regeln im Zusammenhang mit dem Corona-Virus informieren. Die Verbraucherzentrale bietet eine Übersicht, welche Regeln für Urlauber derzeit gelten:
https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/reisen-in-coronazeiten

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Schmuckbild

Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der vzbv hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.