Genug Betrug: Betrugsmaschen im Internet

Pressemitteilung vom
Landeskriminalamt und Verbraucherzentrale warnen vor online-Betrügern
Aus einem Laptop kommt eine behandschuhte Hand und klaut einem Mann den Geldbeutel aus der Hosentasche.
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Auf der Suche nach einem Schnäppchen im Internet durchforsten viele Verbraucher:innen Kleinanzeigen-Portale. Gerade in Pandemie-Zeiten, in denen corona-bedingt keine Flohmärkte oder Basare besucht werden können, eignen sich solche Internet-Plattformen, um Habseligkeiten zu kaufen oder zu verkaufen. Doch unter den vielen Interessenten lauern auch einige Betrüger, die es nur auf das Geld der Verbraucher:innen abgesehen haben. Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz zeigen die gängigsten Betrugsmaschen auf.

Der Käuferschutz-Trick
Auf der Suche nach einem Router wurde ein Verbraucher bei eBay-Kleinanzeigen fündig. Er schrieb den Verkäufer an und man wurde sich schnell einig. Der Verkäufer bat darum, die Bezahlung per Paypal durchzuführen und wies den Verbraucher darauf hin, dass die Option „Geld an Freunde und Familie senden“ günstiger und schneller sei. Der Verbraucher wurde leider nicht misstrauisch und wählte die gewünschte Option aus. Der Router kam nie bei ihm an und auch der Verkäufer war für ihn nicht mehr erreichbar. Auf den Käuferschutz von Paypal konnte sich der Verbraucher nicht berufen, da der Anbieter den Käuferschutz nur bei Transaktionen mit der Option „Geld senden für Waren und Dienstleistungen“ gewährt. Im Fall der Option „Geld an Freunde und Familie senden“ gilt der Käuferschutz hingegen nicht.

Der Transportkosten-Trick
Bei einer anderen Masche geht es den Betrügern darum, die Verbraucher:innen zur Überweisung angeblicher Transportkosten zu bringen. Ein Verbraucher wollte über eBay ein Klavier verkaufen. Es meldete sich ein potentieller Käufer, der vorgab, aufgrund eines Auslandsaufenthalts den Termin zur Abholung und Bezahlung der Ware nicht persönlich wahrnehmen zu können. Als Lösung bot der Käufer an, den Kaufpreis und die anfallenden Transportkosten auf das Bankkonto des Verbrauchers zu überweisen und eine Spedition mit der Abholung zu beauftragen. Der Verbraucher erhielt kurze Zeit später eine E-Mail, die bestätigte, dass der Kaufpreis inklusive der Abholkosten vom Konto des Käufers abgebucht wurde. In einer weiteren E-Mail forderte der Käufer den Verbraucher auf, die Transportkosten an eine Spedition zu zahlen. Die angebliche Überweisungsbestätigung war allerdings gefälscht. Dem Konto des Verbrauchers wurde der Betrag nie gutgeschrieben und der von ihm überwiesene Betrag an die angebliche Spedition war nicht mehr rückgängig zu machen.

Der Personalausweis-Trick
Auch von der scheinbar seriös wirkenden Legitimation von Verkäufern sollten sich Verbraucher:innen nicht blenden lassen. Ein Verbraucher entdeckte auf eBay-Kleinanzeigen eine Spielekonsole für 500 Euro. Der Verkäufer legitimierte sich mit einem Foto „seines“ Personalausweises, woraufhin der Verbraucher den Kaufpreis per Echtzeitüberweisung zahlte. Die Konsole kam nie beim Verbraucher an und der Verkäufer war nicht mehr erreichbar.

Weitere Auskünfte, Hilfen und schriftliche Informationen gibt es bei den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale sowie in den Polizeipräsidien (Link verlässt die Seite der VZ).

Oder im Internet unter https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlineshopping und https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/e-commerce/ (Link verlässt die Seite der VZ).

VZ-RLP

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