Genug Betrug: Fake-Shops

Pressemitteilung vom
Landeskriminalamt und Verbraucherzentrale warnen vor falschen Online-Shops
Leeres Paket

Vorsicht vor Fake-Shops

Off

Immer wieder landen Interessierte auf der Suche nach dem günstigsten Preis oder einem bestimmten Angebot im Internet bei einem Fakeshop. Auf der Internetseite fahrrad-handels.de wurden beispielsweise Fahrräder und E-Bikes zu sehr günstigen Preisen angeboten. Wer allerdings die Angaben im Impressum überprüfte, konnte schnell herausfinden, dass mit diesem Shop etwas nicht stimmt. Unter der angegebenen Rufnummer war niemand zu erreichen und auf E-Mail-Anfragen antwortete niemand.

Fakeshops sind auf den ersten Blick schwer zu erkennen, darauf weisen die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt hin. Die Internetseiten sind professionell gestaltet und halten viele Informationen wie Impressum, Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kontaktmöglichkeiten vor. Doch die Angaben sollten sorgfältig überprüft werden, bevor eine Bestellung abgegeben wird.

Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz geben Tipps, wie man sich vor einem finanziellen Schaden beim Onli-ne-Shopping schützen kann.

Domain überprüfen

Bevor man sich das Angebot auf der Internetseite genauer ansieht, sollte ein Blick in die Adresszeile geworfen werden. Gerade bei Fakeshops passt der Name der Domain nicht zu dem auf der Seite angezeigten Angeboten. Außerdem sollte sich in der Adressleiste ein Schlosssymbol befinden. Ist ein solches Symbol nicht vorhanden, sollte dem Shop keine weitere Beachtung geschenkt werden.

Niemals per Vorkasse zahlen

Auf den fragwürdigen Seiten werden meist bis zum letzten Bestellschritt verschiedene Zahlungsmethoden angeboten. Bei Abschluss der Bestellung ist dann aber nur noch Vorkasse möglich. Dies ist mit Abstand die schlechteste Zahlungsmethode, da der Kaufpreis vorab überwiesen werden muss und letztlich keine Ware ankommt. Auch wenn der Preis unschlagbar günstig ist und man sich das Angebot nicht entgehen lassen will, sollte niemals eine Bestellung per Vorkasse getätigt werden.

Angaben im Impressum überprüfen

Ist in einem Online-Shop überhaupt kein Impressum angegeben, sollte auf gar keinen Fall dort bestellt werden. Aber auch Seiten mit einem Impressum darf nicht blind vertraut werden. Die dort gemachten Angaben sollten überprüft werden. Meist lässt sich schon durch eine Internetsuchmaschine schnell herausfinden, dass mit der angegebenen Adresse etwas nicht stimmen kann, weil es entweder die Adresse gar nicht gibt oder eine andere Firma an dieser Adresse ihren Geschäftssitz hat.

Kundenbewertungen

Von Kundenbewertungen auf den Internetseiten sollte man sich auf keinen Fall beeinflussen lassen. Diese sind alles andere als aussagekräftig, da sie von den Kriminellen meist selbst verfasst und auf der Seite platziert wurden. Besser ist es, den Shop-Namen über eine Internetsuchmaschine zu überprüfen. Sollte der Shop bereits negativ aufgefallen oder gar andere Verbraucher:innen betrogen haben, finden sich dazu Hinweise im Netz.

Auch Gütesiegel sind keine Gewähr für die Seriosität eines Shops. Nur wenn sich die Siegel tatsächlich anklicken lassen und zu einem Zertifikat des Siegel-Ausstellers führen, kann von deren Echtheit ausgegangen werden.

Weitere Auskünfte, Hilfen und schriftliche Informationen gibt es bei den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale sowie in den Polizeipräsidien (Link verlässt die Seite der VZ). Oder im Internet unter
https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlineshopping
http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/kostenfallen
https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/e-commerce/ (Link verlässt die Seite der VZ)

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Keine wissenschaftliche Evidenz für Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen beschweren sich immer mehr Menschen über das Produkt "Healy". Verkäufer:innen behaupten, das Medizinprodukt würde beispielsweise bei chronischen Schmerzen, Schlafstörungen oder Depressionen helfen. Die Wirksamkeit von "Healy" ist aber nicht wissenschaftlich bewiesen.