Genug Betrug: Identitätsdiebstahl – Was tun bei Datenmissbrauch?

Pressemitteilung vom
Landeskriminalamt und Verbraucherzentrale geben Tipps
Aus einem Laptop kommt eine behandschuhte Hand und klaut einem Mann den Geldbeutel aus der Hosentasche.
Off

Rechnungen für angeblich bestellte Ware, unberechtigte Inkassoforderungen oder unerklärliche Abbuchungen vom Bankkonto können ein Indiz dafür sein, dass die eigene Identität von Betrügern missbraucht wird. Die Täter stehlen persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift, Kreditkarten- oder Kontonummern, um auf fremde Kosten Verträge abzuschließen.

Die Betrüger gelangen über Phishing-Mails oder Datenlecks bei großen Anbietern an die sensiblen Verbraucherdaten. Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale raten, vorsichtig mit Passwörtern, PINs, Bankverbindung oder Kreditkartendaten umzugehen.

Typischer Beispielfall:

Eine Verbraucherin hat noch nie etwas im Internet bestellt. Nicht einmal eine E-Mail-Adresse besitzt sie. Umso erstaunter ist sie, als ein Inkassounternehmen die Bezahlung mehrerer Online-Bestellungen von ihr verlangt. Die Täter benötigten lediglich den Namen und die Adresse, um Waren zu bestellen, die sie dann beim Postzusteller abfingen. Da die Bestellungen auf Rechnung getätigt wurden und die Verbraucherin keine Kenntnis von den Rechnungen hatte, beauftragte der Online-Shop ein Inkassounternehmen damit, die Kaufpreise einzutreiben.

Anlässlich des "European Cyber Security Month" geben das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Tipps, wie man sich im Falle eines Identitätsdiebstahls verhalten soll:

  • Die Hausbank sollte umgehend informiert werden. Die betroffenen Konten sollten sicherheitshalber über den Sperr-Notruf 116 116 gesperrt werden.
  • Wer den Verdacht hat, Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden zu sein, sollte den Betrugsfall der Polizei melden. Das geht zum Beispiel bei der Internetwache des jeweiligen Bundeslandes.
  • Die Passwörter der betroffenen Accounts sollten durch sichere Passwörter ersetzt werden.
  • Der Identitätsdiebstahl sollte bei der Schufa und anderen Auskunfteien gemeldet werden.
  • Unberechtigte Abbuchungen sollten durch die Bank beziehungsweise das Kreditkarteninstitut zurückgebucht werden.
  • Sollten sich anschließend Inkassounternehmen mit Zahlungsaufforderungen melden, kann mit einem Musterbrief der Verbraucherzentrale der Forderung widersprochen werden.
     

Weitere Informationen zum Thema sind zu finden auf der Internetseite der Verbraucherzentrale und der Internetseite der Polizei.

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.

Was kostet eine Photovoltaikanlage?

Wenn Sie eine Solarstromanlage anschaffen möchten, sollten Sie mehrere Angebote vergleichen.
Symbolische Darstellung biometrischer Technologie: Ein digitales Gesichtsscan-Modell in Dreiecks- und Partikeloptik, im Kontext eines modernen deutschen Personalausweises.

Digitale Passbilder Pflicht seit Mai 2025: Was müssen Sie wissen?

Seit dem 1. Mai 2025 können Passbilder für Personalausweise und Reisepässe in Deutschland nur noch digital eingereicht werden. Die Regelung sollen Sicherheit und Qualität verbessern. Worauf müssen Sie jetzt achten?