- Glasfaseranbieter dürfen Verbraucher:innen keine Endgeräte vorschreiben
- Bei Kooperationen (Open Access) mehrerer Anbieter gilt dies auch
- Auch in Glasfaser-Fördergebieten muss dies gewährleistet werden
Bereits seit August 2016 gilt in Deutschland die Endgerätefreiheit. Seither dürfen Anbieter den Verbraucher:innen nicht die Nutzung bestimmter Endgeräte (Modems oder Router) vorschreiben. Die Verbraucherzentrale hat festgestellt, dass Vodafone sich nicht daran hält und hat das Unternehmen abgemahnt.
Während es bei VDSL- oder im Kabelnetz bereits seit Jahren einen richtigen Wettbewerb bei den Endgeräten gibt und auch die Anbieter dies meist ohne Probleme ermöglichen, kommt es beim Glasfaserausbau immer wieder zu Problemen mit der freien Wahl des Endgerätes. Einige Glasfaseranbieter versuchen den Verbraucher:innen immer wieder einzureden, dass zumindest das Glasfasermodem des Anbieters zu nutzen sei. Auch bei der Bestellung von Glasfaseranschlüssen kommen sehr oft recht deutliche Hinweise, bei denen von der Verwendung eigener Endgeräte abgeraten wird.
Der Verbraucherzentrale ist folgendes aufgefallen: Vodafone behauptet weiterhin, dass im geförderten Ausbau sowie in Gebieten bei denen das Unternehmen mit Kooperationspartnern arbeitet, das Glasfasermodem von Vodafone oder des Kooperationspartners zwingend verwendet werden müsse. Dieses Vorgehen hat die Verbraucherzentrale nun abgemahnt. „Die Endgerätefreiheit gilt, egal ob der Glasfaserausbau eigenwirtschaftlich, gefördert oder als Kooperationen zwischen mehreren Unternehmen erfolgt”, erläutert Michael Gundall, Referent Technik der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Immer wieder stellt die Verbraucherzentrale solche oder ähnliche Verstöße fest. „Bereits vor einigen Wochen hatte die Verbraucherzentrale in einem ähnlichen Fall die Nordfriesen-Glasfaser erfolgreich abgemahnt“, berichtet Stefan Brandt, Referent Kollektive Rechtsdurchsetzung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Das Unternehmen net services GmbH & Co. KG (Nordfriesen-Glasfaser) verlangte vom Verbraucher, dass beim Erstausbau das Glasfasermodem des Anbieters zwingend installiert werden müsse und der Verbraucher anschließend einen kostenpflichtigen Service beauftragen müsse, welcher das Glasfasermodem des Anbieters außer Betrieb setzt und das Gerät anschließt, wenn der Verbraucher ein eigenes Endgerät verwenden möchte.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale sollten Kund:innen schon beim Vertragsabschluss darüber aufgeklärt werden, dass sie neben einem eigenen Router auch ein eigenes Glasfasermodem oder ein Kombigerät, also einen Router mit integriertem Glasfasermodem, verwenden können. Der Vorteil von Kombigeräten: Es ist nur ein Gerät notwendig und diese verbrauchen weniger Energie als getrennte Geräte.
Von Mietgeräten, die die Anbieter beim Abschluss von Glasfaserverträgen häufig mitanbieten, rät die Verbraucherzentrale eher ab. „Rechnet man die Mietkosten von zwei bis drei Jahren zusammen, übersteigt der Mietpreis schnell den Kaufpreis des Routers“, so Gundall. Auch das Argument, Mietrouter würden im Falle eines Defektes kostenlos ausgetauscht, lässt er nicht gelten. Bei gekauften Routern greift die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren. Oftmals bieten Routerhersteller darüber hinaus noch eine freiwillige Garantie - teilweise sogar fünf Jahre ab Kaufdatum.
Hintergrund Glasfaserausbau
Eine schnelle Internetverbindung ist heute wichtiger denn je. Herkömmliche Internetanschlüsse, beispielsweise über VDSL- oder das Kabelnetz, kommen oft an ihre Kapazitätsgrenzen. Glasfaser-Anschlüsse sind zukunftssicher. Doch die Glasfaserkabel müssen als neuer Anschluss - ähnlich wie beim Wasser- oder Gasanschluss – zuerst in die Häuser verlegt werden. Wer die Möglichkeit hat, sich einen Glasfaseranschluss in die Wohnung legen zu lassen, sollte zugreifen.
Ausführliche Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Glasfaseranschlüsse finden Interessierte auf der Internetseite der Verbraucherzentrale. Die Verbraucherzentrale veranstaltet zudem am 11. September um 15 Uhr ein Web-Seminar zum Glasfaserausbau. Interessierte Verbraucher:innen können sich hier anmelden. Technische Fragen zum Thema beantwortet ein Experte der Verbraucherzentrale montags von 10 bis 16 Uhr unter (06131) 28 48 888 sowie per E-Mail unter glasfaser@vz-rlp.de
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