Glasfaseranschluss - Wann beginnt die Vertragslaufzeit?

Pressemitteilung vom
Informationen der Verbraucherzentrale rund um Glasfaserverträge
Anzeigentext mit der Frage, wann der Vertrag für den Glasfaseranschluss beginnt.
  • Viele Menschen sind unsicher, wann die Laufzeit ihres Glasfaservertrages beginnt.
  • Zwischen Vertragsabschluss und Freischaltung des Anschlusses liegen oft Monate.
  • Die Verbraucherzentrale hat die wichtigsten Informationen auf ihrer Internetseite zusammengefasst.
Off

Der Glasfaserausbau in Deutschland schreitet voran. Doch wann genau beginnt eigentlich die Laufzeit des Glasfaservertrages? Mit Vertragsschluss? Mit Portierung der Rufnummer? Mit Freischaltung des Internetanschlusses? Und wie kann man den Vertrag kündigen? Etwa wenn man in einem Vorvertrag steckt und der vom Anbieter angekündigte Ausbau des Glasfasernetzes nicht stattfindet. Mit diesen und ähnlichen Fragen wenden sich viele Menschen an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale. Auf ihrer Internetseite informiert die Verbraucherzentrale über die vertraglichen Aspekte eines Glasfaseranschlusses, wie beispielsweise den Unterschied zwischen einer „Auftragseingangsbestätigung“ und der „Auftragsbestätigung“.

„Im Glasfaserausbau gibt es die Besonderheit, dass zwischen dem Vertragsschluss und der Freischaltung des Anschlusses meist mehrere Monate bis Jahre liegen“, so Michael Gundall, Glasfaserexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Daher muss in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters sowie anhand der gesetzlich geltenden Regeln genau geprüft werden, wann die Laufzeit des Glasfaservertrages beginnt.“ Nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale behaupten manche Anbieter pauschal, der Vertrag beginne erst mit der Schaltung oder der Portierung der Rufnummer beim alten Anbieter, obwohl in den AGB oder auch im Telekommunikationsgesetz (TKG) andere Regelungen gelten. Auch dürfen Kündigungswünsche der Verbraucher:innen nicht pauschal abgelehnt werden.

Auf der neuen Infoseite hat die Verbraucherzentrale die FAQ zu den Vertragslaufzeiten bei Glasfaseranschlüssen zusammengestellt. Weitere Informationen zum Thema Glasfaser gibt es auf der Internetseite.

Am Donnerstag, 14. Juli um 15.30 Uhr bietet die Verbraucherzentrale darüber hinaus ein Webseminar „Warum ein Glasfaseranschluss sinnvoll ist“ an. Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeiten sind zu finden auf der Internetseite der Verbraucherzentrale.

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Gefördert durch:

Logo Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration RLP

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.