Ist das Konto gehackt, muss es schnell gehen

Pressemitteilung vom
Erste-Hilfe-Tipps der Verbraucherzentralen, um wieder Zugriff auf das Konto zu erlangen
Off

Wenn sich Fremde Zugang zu Online-Konten verschaffen, auf Daten zugreifen oder für weiteren Betrug missbrauchen, ist schnelles Handeln entscheidend. Eine Umfrage der Verbraucherzentralen aus dem Sommer 2023 zeigt jedoch, dass gut die Hälfte der Befragten nicht weiß, wie sie sich in dieser Situation verhalten sollte. Die Verbraucherzentralen haben daher Erste-Hilfe-Tipps für den Fall eines Hacker-Angriffs zusammengestellt. Mit einem interaktiven Tool lassen sich zudem Anbieterhilfen für den Notfall ermitteln. 

Ob E-Mail, Social-Media oder Shopping-Portal – Hacker können alle diese Konten angreifen. „Wer dann schnell und besonnen handelt, kann den Zugriff auf das eigene Konto zurückerhalten und größeren Schaden vermeiden“, sagt Maximilian Heitkämper von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Dafür sei es zunächst wichtig, Anzeichen für einen Missbrauch ernst zu nehmen. „Ist das Konto gesperrt, wurden Daten geändert oder teilt der Anbieter mit, dass sich jemand mit einem anderen Gerät angemeldet hat, sollten Betroffene diesen Hinweisen unbedingt nachgehen“, so Heitkämper.

Erste Hilfe für den Notfall

Stellt sich heraus, dass ein Online-Account gehackt wurde, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Betroffene können selbst versuchen, die Kontrolle zurückzuerlangen. Dafür muss in den meisten Fällen ein neues Passwort eingerichtet werden. Für nahezu jedes Online-Konto lässt sich ein neues Passwort anfordern, dass der Anbieter automatisiert an das hinterlegte Mail-Postfach versendet. Anschließend lässt sich ein neues, sicheres Passwort im Kunden-Konto hinterlegen.

Sind Betroffene in der Situation überfordert, oder wurde etwa das E-Mail-Konto gesperrt, bleibt nur der Kontakt zum Anbieter, um weiteren Schaden abzuwenden. „Leider ist nicht bei allen Konten sofort ersichtlich, wie dieser Kontakt erfolgen kann. Hier helfen unsere Informationen sowie eine digitale Anwendung, über die sich mit wenigen Klicks Kontaktdaten zu verschiedenen Hilfsangeboten der Anbieter ermitteln lassen“, erklärt Heitkämper.

Denn die Umfrage aus dem Sommer 2023 ergab auch, dass deutlich mehr Menschen, die sich in einem solchen Fall von ihrem Anbieter haben helfen lassen, die Kontrolle über ihr Online-Konto zurückerlangten.

Das interaktive Tool und die ausführliche Erste-Hilfe-Maßnahmen sind zu finden auf der Internetseite der Verbraucherzentrale.

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Logo BMUV

Schmuckbild

Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der vzbv hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.