Enttäuschte Kund:innen wegen Lieferproblemen und mangelndem Service

Pressemitteilung vom
Schwierigkeiten bei Bestellungen im Online-Shop „Pummys“
Eine Frau sitzt vor ihrem Laptop und telefoniert mit dem Kundenservice eines Onlineshops.
Off

Der Online-Shop „Pummys“, der auf seiner Website mit mehr als 600.000 zufriedenen Kundinnen und Kunden wirbt, sorgt aktuell für Unmut. Immer wieder erreichen die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Rückmeldungen von Kund:innen, die beim Bestellen und Zurückgeben von Waren auf Hindernisse gestoßen sind.

Lieferung und Rücksendungen sorgen für Unannehmlichkeiten

In einigen Fällen kommen die bestellten und bereits bezahlten Schuhe erst gar nicht bei den Kund:innen an. Oder aber: Wenn Verbraucher:innen von „Pummys“ Ware erhalten haben, diese jedoch an „Pummys“ retournieren wollen, verzögert sich die Rückzahlung oder bleibt ganz aus.

Weitere Beschwerden umfassten den Kundenservice

Obwohl der Shop von einem „Persönlichen Service“ spricht und aufführt „Unser Kundensupport-Team ist bei Fragen jederzeit für Dich erreichbar“, reagiert das Unternehmen in den berichteten Fällen nur mit automatisierten Nachrichten. Das macht eine Kontaktaufnahme und Problemlösung praktisch unmöglich. Briefe von Verbraucher:innen an die angegebene Adresse im Impressum (externer Link) kamen zudem als unzustellbar zurück.

Unsere Empfehlung: Vorab gründlich informieren

Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, vor einer Bestellung in einem Online-Shop gründlich zu recherchieren. Mit dem Fakeshop-Finder können Verbraucher:innen die Seriosität eines Anbieters schnell prüfen. Auch eine eigene Online-Recherche (beispielsweise auf der Bewertungsplattform Trustpilot (externer Link)) kann Aufschluss darüber geben, ob andere Kund:innen bereits ähnliche Erfahrungen mit dem Anbieter gemacht haben. So lassen sich vertrauenswürdige Anbieter leichter erkennen.

VZ-RLP
 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Gefördert durch:

Logo Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration RLP

Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH-Urteil gegen Parship: Vertragsverlängerungen teilweise unwirksam

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über die Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Brandenburg gegen die Online-Partnervermittlung entschieden. Automatische Verlängerungen von Sechs-Monats-Verträgen waren unwirksam. Betroffenen stehen Rückzahlungen zu.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH ebnet Weg für Erstattungen nach Sammelklage gegen Parship

Der vzbv hatte mit einer Sammelklage automatische Vertragsverlängerungen von Parship angegriffen. Der Bundesgerichtshof hat die Verlängerungen teilweise für unwirksam erklärt. Verbraucher:innen können Rückzahlungen verlangen. Ein fristloses Kündigungsrecht hat das Gericht nicht anerkannt.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.