Polizei und Verbraucherzentrale warnen

Pressemitteilung vom
Betrügerische Forderungsschreiben einer nicht existierenden Coburger Inkassofirma in Umlauf
Warnhinweis: Obacht! Inkasso-Abzocke.
  • Fake-Inkasso-Schreiben eines Forderungsmanagements & Rechtsanwälte Milan Delic im Umlauf
  • Betroffene werden unberechtigterweise zu einer Zahlung von 199,28 Euro aufgefordert
Off

Betrüger verschicken aktuell zahlreiche Forderungsschreiben eines angeblichen Forderungsmanagements & Rechtsanwälte Milan Delic mit Sitz in Coburg. Die Empfänger sollen 199,28 Euro umgehend auf ein mit rumänischer IBAN angegebenes Konto überweisen. Gedroht wird mit der Beauftragung eines Gerichtsvollziehers mit der Zwangsvollstreckung, Pfändung zukünftiger Einnahmen sowie einer SCHUFA-Meldung, wenn keine Zahlung erfolge. Zudem entstünden weitere erhebliche Kosten.

Auffällig an der Aufmachung des Schreibens: In Großbuchstaben wird darauf hingewiesen, dass es sich hier um einen „Offiziellen Partner der SCHUFA“ handele. Auf Nachfrage hatte die SCHUFA erklärt, dass der Versender sich fälschlicherweise und irreführend als „SCHUFA-Partner“ ausgebe. Bei diesen Anschreiben handele es sich um Betrug. Die SCHUFA gehe bereits juristisch gegen die Betrüger vor.
Die Polizei und die Verbraucherzentrale warnen: Die unberechtigte Forderung sollte auf keinen Fall bezahlt werden!

Mit dem Inkasso-Check der Verbraucherzentrale auf www.inkasso-check.de können Inkassoforderungen kostenlos überprüft werden.

Weitere Informationen von der Verbraucherzentrale finden Sie unter: https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/inkasso-so-erkennen-sie-unserioese-forderungen-10871

Die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale bieten außerdem eine individuelle Beratung zu dem Thema an.

Betroffene sollten die Schreiben entsorgen. Sind bereits Zahlungen erfolgt, empfiehlt die Polizei, unbedingt Anzeige zu erstatten.

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand und tippt mit dem Zeigefinger darauf.

Bonify-App: Datenschutz im Auge behalten

Was ist die neue Bonify-App und wie will die App Menschen dabei unterstützen, die eigene Kreditwürdigkeit zu verbessern? Wir beantworten die wichtigsten Fragen und erläutern, warum wir das kritisch sehen.
Auszeichnung Verbraucherschule. Foto: Daniel Gebauer - vzbv

Auszeichnung als Verbraucherschule: Jetzt bewerben!

Die Auszeichnung Verbraucherschule geht in eine neue Runde: Schulen, die ihrer Schülerschaft Alltagskompetenzen vermitteln, können sich ab sofort als Verbraucherschule bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 1. Dezember 2023.
Eine Fahrradfahrerin vor dem Reichstag.

Halbzeitbilanz des vbzv: Ampel hinkt bei Verbraucherthemen hinterher

Seit rund 2 Jahren regiert die Ampelkoalition. Zur Halbzeit zieht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Bilanz. Es gibt zwar Positives zu vermelden. Bei vielen Themen sieht der vzbv aber weiter offene Baustellen, wenn die Regierung Wirtschaft und Verbraucher:innen gleichermaßen stärken will.