Reklamation nicht erfolgreich? Tipps der Verbraucherzentrale

Pressemitteilung vom
Digitale Wissenshäppchen in der Mittagspause
Ein Teller Nudeln und ein Laptop sind zu sehen.
Off

Nicht jeder Kauf und nicht jedes Geschenk machen wunschlos glücklich. Wenn die Ware Mängel hat, folgt schnell die Ernüchterung. Dann stellt sich die Frage, wie man richtig reklamiert. In einer digitalen Mittagspause informiert Melanie Kaminski von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, welche Möglichkeiten es gibt. Die Verbraucherschützerin gibt Antworten darauf, ob man die Ware direkt zurückgeben kann oder sie reparieren lassen muss und ob der Händler einfach an den Hersteller verweisen kann. Außerdem informiert sie über den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung und gibt viele hilfreiche Tipps für eine gelungene Reklamation.

Die digitale Mittagspause findet am Mittwoch, 15.Februar um 12.30 Uhr statt und dauert ca. 30 Minuten. Die Teilnahme ist kostenlos. Interessierte können sich auf der Internetseite anmelden. Fragen können bereits bei der Anmeldung oder im Live-Chat gestellt werden. Für die Teilnahme werden ein Computer bzw. Laptop mit Internetzugang und ein Lautsprecher benötigt. Ideal ist ein Kopfhörer. Als Browser sollte Firefox, Google Chrome oder Microsoft Edge verwendet werden.

Auf ihrer Internetseite bietet die Verbraucherzentrale zudem einen Umtausch-Check an.

Die digitale Mittagspause der Verbraucherzentrale

In halbstündigen Wissens-Häppchen zur Mittagszeit informieren Expertinnen und Experten zu aktuellen, verbraucherrelevanten Themen. Diese gemeinsame Mittagspause können Interessierte nutzen, um eine einfache Anleitung, eine Hilfestellung zur Selbsthilfe zu ganz unterschiedlichen Themen an die Hand zu bekommen. Nach einem kurzen Input bleibt außerdem Zeit für Fragen. Das Lunch & Learn findet jeden dritten Mittwoch im Monat um 12:30 Uhr statt.

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Förderhinweis BMUV

Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.