„Sicher gegen Abzocke“ – Kriminelle Maschen von Betrügern

Pressemitteilung vom
Web-Seminar der Verbraucherzentrale
Ein MAnn sitzt mit einem Laptop und seiner Kreditkarte an einem Tisch und lächelt in die Kamera.
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Ob Fake-Shops mit günstigen Angeboten, unerlaubte Telefonanrufe oder dubiose Inkassoschreiben – die Liste der aktuellen Abzock-Methoden ist lang. Gerade in Zeiten steigender Verbraucherpreise und zunehmend knapper Haushaltskassen ist es umso wichtiger, informiert und wachsam zu sein. Denn Betrüger scheuen sich nicht, den Menschen mit kriminellen Machenschaften das Geld aus der Tasche zu ziehen

In einem Web-Seminar informiert Melanie Kaminski, Beraterin bei der Verbraucherzentrale in Kaiserslautern, über die aktuellen Maschen und wie man sich vor Abzocke schützen kann. Wer wissen will, wie man fragwürdige Gewinnankündigungen und Mahnungen von unbekannten Inkassobüros entlarven kann oder woran man einen Fake-Shop erkennt, ist in diesem Web-Seminar genau richtig. Es findet am Montag, den 15. April 2024 um 17 Uhr statt. Das Web-Seminar dauert circa 60 Minuten. Die Teilnahme ist kostenlos.

Eine Anmeldung ist unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/webseminare-rlp möglich. Für die Teilnahme benötigen Sie einen Computer oder Laptop mit Internetzugang und einen Lautsprecher. Ideal ist ein Kopfhörer. Als Browser bitte Firefox oder Google Chrome verwenden.

VZ RLP

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Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Am 26. Februar 2025 urteilt das Brandenburgische Oberlandesgericht.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse. Am 5. März 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.