Textilhandelsunternehmen H&M erfolgreich abgemahnt

Pressemitteilung vom
E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme gesetzlich vorgeschrieben
  • Internetshop-Betreiber sind in der Europäischen Union (EU) verpflichtet, auf ihrer Internetseite Informationen bereit zu halten, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und eine unmittelbare Kommunikation mit den Kund:innen ermöglichen, einschließlich einer E-Mail-Adresse.
  • Auf der deutschen Internetseite des schwedischen Unternehmens H & M Hennes & Mauritz B.V. & Co. KG, kurz H & M, fehlte eine E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme.
  • Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz klagte erfolgreich gegen diese Praxis.
Off

Auf der deutschen Internetseite des Modehauses H&M gab es bis vor kurzem keine E-Mail-Adresse für Verbraucherinnen und Verbraucher. Wer eine Frage zu einer Bestellung hatte, musste entweder mit dem Chatbot oder der Hotline Vorlieb nehmen. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. hat deshalb H&M verklagt und vor Gericht auch Recht bekommen.

Die Betreiber von Internetshops sind innerhalb der EU gesetzlich verpflichtet, eine E-Mailadresse anzugeben, die eine Kontaktaufnahme mit dem Internetshop-Betreiber ermöglicht.

Der Nachteil von Telefon und Chatbot: Anrufe sind häufig nur zu bestimmten, von Unternehmen vorgegebenen Zeiten möglich und außerdem hängt man oft lange in einer Warteschlange, bevor man mit jemandem sprechen kann. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern hält möglicherweise viele Verbraucher:innen davon ab, ihre Ansprüche geltend zu machen. Chatbots und Co. sind auch nicht optimal, da man nicht immer Anhänge mitsenden kann und die Anzahl der Zeichen, die man eingeben kann, in der Regel begrenzt sind. Zudem haben Verbraucher:innen sowohl am Telefon als auch beim Chatbot am Ende oft nichts Schriftliches zum Beweis vor Gericht in der Hand.

Der Vorteil bei der Kontaktaufnahme per E-Mail: Verbraucher:innen können entscheiden, wann und wie sie sich an das Unternehmen wenden möchten. In den E-Mails können Verbraucher:innen meistens auch Anhänge hinzufügen, fast unbegrenzt Zeichen verwenden und haben am Ende alles in Textform vorliegen, was sie mit dem Anbieter ausgetauscht haben. Das ist ein wesentlicher Vorteil, wenn die Auseinandersetzung zu einem Rechtsstreit wird und die Betroffenen vor Gericht Beweis führen müssen.

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Gefördert durch:

Logo Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration RLP

Musterfeststellungsklage gegen Saalesparkasse

Die in Halle/Saale ansässige Saalesparkasse hat Prämiensparern nach Ansicht des vzbv jahrelang zu geringe Zinsen gezahlt. Dabei geht es häufig um Tausende von Euro. Der vzbv hat die Saalesparkasse verklagt, um den Sparern zu ihrem Recht zu verhelfen.

Inzwischen hat der Bundesgerichtshof (BGH) das abschließende Urteil gesprochen. Betroffene können sich auf erhebliche Nachzahlungen freuen.
Ein Lieferwagen für Heizöl steht vor einem Haus.

Warnung: Fakeshops locken mit günstigem Heizöl oder Brennholz

Zum Start der Heizsaison warnen wir vor mehreren betrügerischen Internetseiten. Ob eine Seite seriös ist, lässt sich kostenlos im Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen prüfen.
Lebensversicherung

Lebensversicherer FWU ist insolvent – was das für Sie bedeutet

Die FWU-Holdinggesellschaft ist insolvent. Mit ihr betroffen ist das luxemburgische Tochterunternehmen FWU Life Insurance Lux S.A.. Gegenüber der österreichischen Tochtergesellschaft erließ die Aufsicht zum Schutz der Verbraucherinteressen Maßnahmen.