Was ändert sich beim Kabelfernsehen?

Pressemitteilung vom
Web-Seminar der Verbraucherzentrale zum Wegfall des Nebenkostenprivilegs
Ein Mann steckt ein Kabel in eine Kabelanschlussdose
  • Am 30. Juni 2024 endet das Nebenkostenprivileg.
  • Dann dürfen die Kosten für das Kabelfernsehen nicht mehr über die Mietnebenkosten abgerechnet werden.
  • Haushalte können dann entscheiden, ob sie auf eine andere Empfangsart umsteigen möchten.
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Heute in einem Jahr endet das Nebenkostenprivileg der Kabelnetzbetreiber. Bisher konnten Hauseigentümer und Hausverwaltungen Sammelverträge mit den Kabelnetzbetreibern abschließen und die Kosten über die Nebenkostenabrechnung abrechnen. Ab Juli 2024 entfällt die sogenannte Umlagefähigkeit und die Kosten für das Kabelfernsehen dürfen nicht mehr über die Mietnebenkosten abgerechnet werden. Mieter:innen und Wohnungseigentümer:innen können sich ab diesem Zeitpunkt frei für einen Empfangsweg wie DVB-T2, Internetfernsehen oder Streamingdienste entscheiden, ohne zusätzlich für das Kabelfernsehen zahlen zu müssen.

Derzeit sind Medienberater:innen der Kabelnetzbetreiber unterwegs, um Einzelnutzerverträge für das Kabelfernsehen anzubieten. Doch vor Vertragsschluss sollten sich betroffene Haushalte überlegen, ob sie Fernsehen weiterhin über Kabel oder einen anderen Weg empfangen möchten. Michael Gundall, Fernsehexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, informiert in einem Web-Seminar und beantwortet Fragen der Betroffenen.

Das Web-Seminar findet am Dienstag, 11. Juli 2023 um 16:00 Uhr statt und dauert circa eine Stunde. Fragen der Teilnehmenden können über einen Chat gestellt werden.

Die Teilnahme ist kostenlos. Interessierte können sich auf der Internetseite anmelden.

Um teilnehmen zu können, wird ein Computer mit Internetzugang und Lautsprecher benötigt. Ideal ist ein Kopfhörer. Weitere Informationen und den Link zum Web-Seminarraum erhalten Interessierte im Anschluss an die Anmeldung.

Die Verbraucherzentrale hat zudem auf ihrer Internetseite die wichtigsten Fragen zusammengestellt.

VZ-RLP

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