Web-Seminar: Was ändert sich beim Kabelfernsehen?

Web-Seminar der Verbraucherzentrale zum Wegfall des Nebenkostenprivilegs
Ein Mann steckt ein Kabel in eine Kabelanschlussdose
  • Am 30. Juni 2024 endet das Nebenkostenprivileg.
  • Dann dürfen die Kosten für das Kabelfernsehen nicht mehr über die Mietnebenkosten abgerechnet werden.
  • Haushalte können dann entscheiden, ob sie auf eine andere Empfangsart umsteigen möchten.
Off

Nächstes Jahr endet das Nebenkostenprivileg der Kabelnetzbetreiber. Bisher konnten Hauseigentümer:innen und Hausverwaltungen Sammelverträge mit den Kabelnetzbetreibern abschließen und die Kosten über die Nebenkostenabrechnung abrechnen. Ab Juli 2024 entfällt die sogenannte Umlagefähigkeit und die Kosten für das Kabelfernsehen dürfen nicht mehr über die Mietnebenkosten abgerechnet werden. Mieter:innen und Wohnungseigentümer:innen können sich ab diesem Zeitpunkt frei für einen Empfangsweg wie DVB-T2, Internetfernsehen oder Streamingdienste entscheiden, ohne zusätzlich für das Kabelfernsehen zahlen zu müssen.

Derzeit sind Medienberater:innen der Kabelnetzbetreiber unterwegs, um Einzelnutzerverträge für das Kabelfernsehen anzubieten. Doch vor Vertragsschluss sollten sich betroffene Haushalte überlegen, ob sie Fernsehen weiterhin über Kabel oder einen anderen Weg empfangen möchten. Michael Gundall, Fernsehexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, informiert in einem Web-Seminar und beantwortet Fragen der Betroffenen.

Das Web-Seminar findet am Freitag, 15. Dezember 2023 um 14:30 Uhr statt und dauert circa 90 Minuten. Fragen der Teilnehmenden können über einen Chat gestellt werden.

Die Teilnahme ist kostenlos. Interessierte können sich unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/webseminare-rlp anmelden.

Um teilnehmen zu können, wird ein Computer mit Internetzugang und Lautsprecher benötigt. Ideal ist ein Kopfhörer. Weitere Informationen und den Link zum Web-Seminarraum erhalten Interessierte im Anschluss an die Anmeldung.

Die Verbraucherzentrale hat zudem auf ihrer Internetseite die wichtigsten Fragen zusammengestellt.

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Gefördert durch:

Logo Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration RLP

Gullideckel mit der Aufschrift Fernwärme

Verbraucherzentrale Bundesverband prüft Sammelklage gegen die Stadtwerke Neubrandenburg: Betroffene gesucht

Kund:innen der Stadtwerke Neubrandenburg (neu.sw) sind mit sehr hohen Fernwärmerechnungen konfrontiert. Die Verbraucherzentrale hält die erfolgten Preiserhöhungen für unzulässig. Der vzbv geht daher gerichtlich gegen die Stadtwerke vor und prüft eine Sammelklage. Betroffene können sich melden.
Marktcheck Nahrungsergänzungsmittel für Kinder

Nahrungsergänzungsmittel für Kinder sind meist zu hoch dosiert

Jedes zehnte Kind bekommt täglich Nahrungsergänzungsmittel oder mit Vitaminen und Mineralstoffen angereicherte Lebensmittel. Wir haben 33 Mittel auf Zusammensetzung und Werbeaussagen geprüft. Die Produkte sind meist zu hoch dosiert, schlichtweg überflüssig und häufig sehr teuer.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.