Weihnachtszeit ist oft auch Spendenzeit

Pressemitteilung vom
Landeskriminalamt und Verbraucherzentrale warnen vor unseriösen Spendenaufrufen
Älterer Mann öffnet seine Wohnungstür. Davor steht ein junger Mann.
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Alle Jahre wieder rufen in den Wochen vor Weihnachten Organisationen per Post, in der Fußgängerzone oder auf Social-Media-Kanälen zu Spenden auf. Mit emotionalen Bildern und mitleidserregenden Geschichten wird an das Mitgefühl und die Solidarität der Menschen appelliert. Doch nicht jeder, der sich als wohltätiger Spendensammler ausgibt, tut dies zu einem seriösen Zweck. Immer mehr Kriminelle täuschen falsche Tatsachen vor um die Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung auszunutzen und Verbrauchern so das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz geben Tipps, wie Sie wahre Wohltäter von dubiosen Sammlern unterscheiden können.

  • Informationen über die Organisation einholen

Es ist immer ratsam, sich vor einer Spende über die jeweilige Organisation eingehend zu informieren. Seriöse Organisationen veröffentlichen jährlich einen Geschäftsbericht. Darin wird erläutert, wofür das gespendete Geld oder die Mitgliedsbeiträge tatsächlich ausgegeben werden. Dort sollte klar angegeben sein, wie viel Geld in die Verwaltung und in die Werbung fließt und wie viel tatsächlich dem guten Zweck zukommt.

  • Vorsicht bei Internetportalen und Spendenwerbung via sozialen Netzwerken

Nicht jede professionell gestaltete Internetseite ist eine Garantie für die Seriosität einer Spendenorganisation. Ein Blick ins Impressum sollte Aufschluss darüber geben, wo sich der Sitz der Organisation befindet und ob es einen Ansprechpartner gibt. Bei Zweifeln sollte die Satzung oder der Jahresbericht angefordert werden und in anderen Quellen im Netz nach Äußerungen über die jeweilige Organisation und ihren Aktivitäten gesucht werden.

  • Vorsicht vor Fördermitgliedschaften

Viele unseriöse Organisationen geben sich mit einer einmaligen Spende nicht zufrieden und drängen auf Abschluss einer Mitgliedschaft. Durch die Mitgliedschaft verpflichtet man sich über einen längeren Zeitraum zu dauerhaften Spenden. Bei solchen Konstellationen sollte man sich absolut sicher sein, dass man dieser Organisation tatsächlich etwas spenden will. Denn Achtung: Auch wenn solche Mitgliedschaften an der Haustür abgeschlossen werden, steht Verbrauchern kein 14-tägiges Widerrufsrecht zu, so dass der Vertrag erfüllt werden muss.

  • Auf das Siegel des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen achten

Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) vergibt an förderungswürdige Organisationen auf Basis einer jährlichen Prüfung ein Spenden-Siegel. Allerdings: Geprüft werden nur Hilfswerke, die mindestens 25.000 Euro an Spenden in den vergangenen zwei Geschäftsjahren erhalten haben, sich selbst beim DZI für eine Prüfung melden und außerdem die Kosten hierfür übernehmen. Kleinere Organisationen können das oft nicht leisten. Wenn ein Verein in der DZI-Liste fehlt, bedeutet das also nicht zwangsläufig, dass er unseriös ist. Trägt ein Spendenaufruf den DZI-Sternenkranz, ist hingegen garantiert, dass die Organisation eindeutig und sachlich wirbt, sparsam wirtschaftet und nachprüfbar ausweist, wie das Geld der Spender verwendet wird.
Sollten Sie das Gefühl haben, Ihr Geld an eine unseriöse Organisation gespendet zu haben, dann empfehlen wir Ihnen, die Organisation bei der Spenderberatung des DZI zu melden.

  • Nicht unter Druck setzen lassen

Kriminelle geben sich am Telefon oder an der Haustür als wohltätige Spendensammler aus. Verbraucher werden mit emotionsgeladenen Geschichten zu Geldzahlungen gedrängt. Auf keinen Fall sollten Sie sich vorschnell zur Preisgabe von Daten oder Unterschriften hinreißen lassen. Beenden Sie das Gespräch und informieren Sie sich bei offiziellen Stellen nach der Richtigkeit der getätigten Aussagen des vermeintlichen Spendensammlers.

Weitere Informationen zum sicheren Spenden bieten Verbraucherzentrale und Polizei (Link verlässt die Seite der VZ) auf ihren Internetseiten.

Weitere Auskünfte, Hilfen und schriftliche Informationen gibt es bei den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale sowie in den Polizeipräsidien.

VZ-RLP

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