Zahlungsunfähig:

Pressemitteilung vom
Möbelhändler „Who‘s Perfect“ startet Sanierung in Eigenverwaltung
  • Der Möbelhändler „Who‘s Perfect“ ist nach eigenen Angaben in finanzielle Schieflage geraten. Mit einem Sanierungsverfahren will das Unternehmen seinen Fortbestand sichern.
  • Kund:innen „werden aktuell aufgefordert, zum Erhalt ihrer Ware einen nachkalkulierten Preis zu zahlen.
  • Die Verbraucherzentrale informiert über die Risiken und empfiehlt nur eine Barzahlung bei Lieferung.
Off

Die andauernden Folgen der Pandemie, die Inflation, der Ukraine-Krieg und Verzögerungen bei den Lieferketten haben das Unternehmen nach eigenen Angaben in Schieflage gebracht. Die La Nuova Casa GmbH & Co. KG, die unter der Marke „Who’s Perfect“ hochwertige italienische Möbel vertreibt, führt eine Sanierung in Eigenverwaltung durch. Dem Unternehmen soll dadurch frühzeitig eine Chance gegeben werden, eine Insolvenz abzuwenden.

Kundinnen und Kunden werden zu Nachzahlungen aufgefordert

Aktuell informert „Who’s Perfect“ Kund:innen darüber, dass die bereits gezahlten Rest- und Anzahlungen „nachkalkuliert“ wurden. Für die Kund:innen bedeutet das, dass sie nun eine höhere Anzahlung leisten sollen. Ohne diese Nachkalkulation seien die Aufträge nicht lieferbar. „Trotz der von „Who’s Perfect“ geforderten weiteren Zahlung kann die Lieferung der Ware jedoch nicht zugesichert werden. Ebenso ungewiss ist, ob das Sanierungsverfahren erfolgreich sein wird oder ob das Unternehmen nicht doch in die Insolvenz abrutscht“, so Andrea Steinbach, juristische Fachberaterin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Achtung bei drohender Insolvenz

Sollte das Sanierungsverfahren erfolglos bleiben, besteht für das Unternehmen nur noch der Gang in die Insolvenz. Die Insolvenzverwaltung kann dann entscheiden, ob solche teilweise bereits erfüllten Aufträge noch abgewickelt werden. Lehnt sie dies ab, bleibt Betroffenen nur noch der Versuch, aus der Insolvenzmasse heraus bedient zu werden. Allerdings zeigen Erfahrungen, dass dabei nur ein sehr geringer Anteil des bereits gezahlten Betrages als Rückerstattung zu erwarten ist.

Auch wenn bereits der gesamte Preis im Voraus gezahlt wurde, bleibt nur die Möglichkeit, die Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden. In der Insolvenztabelle werden die Forderungen der Gläubiger gegen den Schuldner zum Zeitpunkt der Insolvenzverfahrenseröffnung aufgenommen. Damit ist aber nicht sicher, welche Forderungen letztendlich im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden. Weitere Informationen zu den Rechten von Kundinnen und Kunden, wenn ein Unternehmen insolvent wird, gibt es auf der Webseite der Verbraucherzentrale.

Verbraucherzentrale empfiehlt Zahlung bei Übergabe

Für Kund:innen, die aktuell Möbel bei „Who’s Perfect“ bestellt haben, besteht keinerlei Verpflichtung, die neuen Konditionen zu akzeptieren. Die Verbraucherzentrale rät daher dazu, die neuen Konditionen von „Who’s Perfect“ bzw. der La Nuova Casa GmbH & Co. KG abzulehnen, um eine weitere Zahlung in Vorkasse zu umgehen. Stattdessen wird empfohlen, eine Barzahlung bei Lieferung zu verlangen.

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Gefördert durch:

Logo Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration RLP

Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.