Anbieter gas.de stellt Gaslieferungen ein

Pressemitteilung vom
Kundinnen und Kunden werden nicht im Kalten sitzen
Ein Topf auf einem Gasherd
  • Der Anbieter gas.de hat überraschend seine Gaslieferungen eingestellt; die weitere Belieferung übernimmt nahtlos der Grundversorger im Rahmen der sogenannten Ersatzversorgung.
  • Die Verbraucherzentrale rät Kundinnen und Kunden, den Zählerstand schnellstmöglich abzulesen und an den Grundversorger zu übermitteln.
  • Daueraufträge und Einzugsermächtigungen bei gas.de sollten Kundinnen und Kunden umgehend kündigen.
Off

Wer in diesen Tagen die Einstellung der Gasversorgung von gas.de oder Grünwelt angezeigt bekommen hat, muss zunächst nicht befürchten, dass es kalt wird. Die weitere Belieferung mit Gas übernimmt aufgrund gesetzlicher Verpflichtung der Grundversorger im Rahmen der sogenannten Ersatzversorgung.

Damit der Grundversorger als neuer und gas.de oder Grünwelt als alter Versorger korrekte Abrechnungen für die Kunden erstellen können, muss jetzt so schnell wie möglich der Zählerstand erfasst und dem Grundversorger oder dem örtlichen Netzbetreiber gemeldet werden. Wer vor Ort der Grundversorger ist, lässt sich im Internet über die Postleitzahl und die Wörter „Grundversorgung“ und „Gas“ in der Regel leicht herausfinden. Gleiches gilt für den Netzbetreiber. Für die Meldung benötigt man die Zählernummer.

Bestehende Einzugsermächtigungen und Daueraufträge gegenüber gas.de und Grünwelt sollten Kundinnen und Kunden zügig kündigen, damit es nicht zur unnötigen Überzahlung der verfrühten Schlussrechnung kommt.

Gegebenenfalls ergeben sich wegen der vorzeitigen Vertragsbeendigung Schadenersatzansprüche gegen den Versorger. „Ob das tatsächlich auch der Fall ist, sollte man juristisch genau prüfen lassen,“ so Fabian Fehrenbach, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale kann dies zum Beispiel dann der Fall sein, wenn der Kunde bei gas.de oder Grünwelt bis zum eigentlichen Vertragsende günstiger hätte versorgt werden können, als er nun durch den Grundversorger tatsächlich versorgt wird.

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz wird gefördert vom Bundeswirtschaftsministerium und vom rheinland-pfälzischen Umweltministerium:

Logo BmWi Logo Ministerium Klimaschutz, Umweltschutz, Energie und Mobilität rlp

 

Ratgeber-Tipps

Mietkosten im Griff
Der Ratgeber „Mietkosten im Griff“ – gemeinsam von der Verbraucherzentrale und dem Deutschen Mieterbund herausgegeben…
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Verbraucherzentrale Bundesverband reicht Sammelklage gegen Vodafone ein

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Hintergrund: 2023 erhöhte das Unternehmen bei laufenden Verträgen für Internet und Festnetzanschluss einseitig die Preise. Jetzt ist das Klageregister eröffnet und Sie können sich eintragen.
Ein Mann fährt auf einem Lastenfahrrad

Verkaufsstopp bei Babboe: Zwei weitere Modelle sind betroffen

Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit hatte im Februar den Verkauf von Lastenrädern der Marke Babboe gestoppt. Da bei einigen Modellen Sicherheitsmängel vorlagen, die zum Teil in Rahmenbrüchen endeten, muss sich der Lastenfahrrad-Hersteller nun mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinander setzen.
Gaspreis wird mit Zeigefinger an einem Chronograph geberemst

Energiepreisbremsen, Härtefallfonds: Die Maßnahmen der Bundesregierung

Mit den Preisbremsen bei Strom, Gas und Fernwärme hielt der Staat die Preise für 2023 im Zaum, erst darüber wurde es deutlich teurer. Für Heizöl und andere Brennstoffe gab es einen Härtefallfonds. Hier finden Sie alle Informationen, die für diese Zeit galten und können Ihre Rechnungen prüfen.