EEG-Umlage entfällt

Pressemitteilung vom
Versorger müssen Preissenkung weitergeben
  • Zum 1. Juli entfällt die EEG-Abgabe. Strom wird dann um 4,43 Cent brutto pro Kilowattstunde günstiger.
  • Die Versorger müssen diese Preissenkung mit der nächsten Jahresabrechnung an ihre Kundschaft weitergeben.
  • Vor allem Menschen, die mit Strom heizen, sollten ihren Zähler ablesen und dem Versorger den Zählerstand mitteilen.
Off

Ab dem 1. Juli 2022 entfällt die EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz). Energieversorger müssen den entsprechenden Betrag in Höhe von 4,43 Cent pro Kilowattstunde brutto in vollem Umfang mit der Jahresrechnung an die Haushalte weitergeben, darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Den Arbeitspreis dürfen sie zu diesem Datum ansonsten nicht verändern.

„Da die Preissenkung erst mit der nächsten Jahresrechnung verrechnet wird, ändern sich die monatlichen Abschläge für Privathaushalte zunächst nicht“, so Fabian Fehrenbach, Referent Energierecht bei der Verbraucherzentrale. „Jeder private Haushalt, der mit Strom heizt und eine Wärmepumpe oder eine Nachtstromspeicherheizung hat, sollte jedoch zum 1. Juli eine Zwischenablesung vornehmen und den Wert seinem Stromanbieter mitteilen.“ Der Stromverbrauch ist in Haushalten mit Heizstrom wegen der Heizperiode ungleichmäßig über das Jahr verteilt und kann auch von Jahr zu Jahr witterungsbedingt anders gelagert sein. Für Haushalte mit Haushaltsstrom ist eine Zwischenablesung nicht erforderlich, denn der Stromverbrauch verteilt sich recht gleichmäßig über das Jahr. Eine Schätzung des Stromverbrauchs durch den Stromanbieter zur Jahresmitte reicht für diese Haushalte aus.

„Stromanbieter müssen Haushalte nicht gesondert über den Wegfall der EEG-Umlage und die neuen Preise informieren“, so Fehrenbach. „Ein Sonderkündigungsrecht bei dieser Preissenkung gibt es ebenfalls nicht.“ Der Betrag, um den sich die Stromrechnung durch den Wegfall der EEG-Umlage mindert, ist in der Stromrechnung allerdings transparent auszuweisen. Bei der Grundversorgung müssen die neuen Preise auf der Internetseite des Anbieters veröffentlicht werden.

Informationen rund um Strom- und Gaspreise finden Interessierte auf der Internetseite der Verbraucherzentrale.

Fragen rund um Strom- und Gasabrechnungen beantwortet das Energieteam der Verbraucherzentrale telefonisch unter der kostenfreien Rufnummer 0800 60 75 500 (Montag, Dienstag und Donnerstag von 10 bis 13 Uhr).

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität:

Logo BmWi Logo Ministerium Klimaschutz, Umweltschutz, Energie und Mobilität rlp

 

Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH beauftragt mit der Beitreibung eigener Forderungen an Verbraucher:innen die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID). Das Unternehmen treibt so nach Ansicht des vzbv Inkassokosten künstlich zu Lasten der Betroffenen in die Höhe.
Grafik mit Motiven der Gesetzesänderungen im Jahr 2025

Neues Jahr, neue Gesetze: Was sich für Verbraucher:innen 2025 ändert

Von Verbraucherrecht über Finanzen und Energie bis hin zu Gesundheit: Das neue Jahr bringt für Verbraucher:innen etliche Neuerungen. Dies sind die wichtigsten Änderungen für das Jahr 2025.