Wärmedämmung nicht vergessen!

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale kritisiert die Streichung der geplanten Erhöhung der Förderzuschüsse für Dämmmaßnahmen
Gebäudefassade mit Dämmung
  • Die Wärmedämmung ist genauso wichtig für die Wärmewende wie eine klimafreundliche Heizung.
  • Die Streichung der geplanten Erhöhung der Förderzuschüsse für Dämmmaßnahmen ist das falsche Signal.
  • Die Verbraucherzentrale fordert, die Fördermittel für die Wärmedämmung anzuheben.
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Auf dem Wohnungsbaugipfel im letzten September wurde von der Bundesregierung unter anderem eine Erhöhung der Fördersätze für Wärmedämmmaßnahmen an Gebäuden beschlossen, um der energetischen Modernisierung einen Schub zu geben. Ergänzend zur Basisförderung von 15 Prozent sollten mit einem Konjunktur-Bonus von zusätzlich zehn Prozent diejenigen belohnt werden, die sich schon bis Ende 2025 für eine energetische Modernisierung entscheiden.

 

Seit der Veröffentlichung der seit dem 1. Januar 2024 geltenden Förderrichtlinien ist nun klar: während die Zuschüsse für die Heizungserneuerung wie geplant verbessert wurden, ist der Konjunktur-Bonus für Dämmmaßnahmen wegen der Sparmaßnahmen der Bundesregierung dem Rotstift zum Opfer gefallen.

 

„Angesichts ohnehin sinkender Modernisierungsraten ist die Streichung der geplanten Erhöhung der Fördersätze für Dämmmaßnahmen das falsche Signal. Die Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor wird dadurch weiter erschwert,“ so Heike Troue, Vorständin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Daher fordern wir, die Fördersätze für Wärmedämmmaßnahmen wie vorgesehen anzuheben.  Wünschenswert wäre eine Angleichung an die Basisförderung von 30 Prozent für den Einbau klimafreundlicher Heizungen. Um gezielter auch einkommensschwächeren Haushalten eine energetische Modernisierung zu ermöglichen, sollte die Förderung ebenfalls durch eine soziale Komponente ergänzt werden.“

 

Es bleibt für Wärmedämmmaßnahmen also bei einem Zuschuss von 15 Prozent plus zusätzliche fünf Prozent, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) für das Gebäude vorliegt. Für den Einbau einer neuen klimafreundlichen Heizung beträgt der Grundfördersatz 30 Prozent. Zusätzlich gibt es für den frühzeitigen Austausch besonders ineffizienter, alter Heizungen den neuen Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent. Ebenfalls neu ist ein einkommensabhängiger Bonus von 30 Prozent für selbstnutzende Eigentümer:innen mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.

„Natürlich begrüßen wir die Verbesserung der Förderung für die Heizungssanierung. Aber Dämmmaßnahmen an Gebäuden sind ein ebenso wichtiger Baustein der Wärmewende wie der Einbau einer klimafreundlichen Heizung“ sagt Martina Rittersdorf, Energieexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Denn je besser der Energiestandard der Gebäude ist, umso weniger Energie wird für die Beheizung benötigt. Das spart nicht nur sofort Energiekosten ein, sondern macht auch langfristig unabhängiger von fossilen Energieträgern und steigenden Energiepreisen. Und nicht zuletzt macht ein gut gedämmtes Gebäude in manchen Fällen das Heizen mit erneuerbaren Energien überhaupt erst möglich.

Obwohl diese Vorteile durchaus bekannt sind, hindern vor allem die hohen Kosten für eine energetische Sanierung viele Eigentümer:innen von kleineren Wohngebäuden an der Durchführung von Wärmedämmmaßnahmen, wie die Verbraucherzentrale 2022 in einer repräsentativen Umfrage zur Akzeptanz von Wärmedämmung herausgefunden hat.

Fragen rund um die Wärmedämmung, Fördermittel und zu allen anderen Bereichen des Energiesparens im Alt- und Neubau beantworten die Energieberater:innen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in einem persönlichen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung. Termine können unter 0800 – 60 75 600 vereinbart werden.

Die Umfrageergebnisse der Verbraucherbefragung „Akzeptanz von Wärmedämmung – besser als gedacht“ gibt es auf der Internetseite der Verbraucherzentrale.

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität:

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