Energierechtstipp: EEG-Umlage sinkt 2022

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale empfiehlt Preise zu vergleichen
Alle Jahre wieder: Strompreiserhöhung.
  • Ab 1. Januar 2022 wird die EEG-Umlage sinken.
  • Die Verbraucherzentrale rechnet damit, dass diese Preissenkung nicht immer an Kund:innen weiter gegeben wird.
  • Die Verbraucherschützer raten, Preise zu vergleichen und einen Versorgerwechsel zu prüfen. 
Off

Ab 1. Januar 2022 wird die Umlage für die Pro-duktion von Strom aus erneuerbaren Energien (EEG-Umlage) von 6,5 auf 3,7 Cent pro Kilowattstunde sinken. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz sollten Anbieter diese Senkung an ihre Kund:innen weitergeben. Zu rechnen ist aber eher mit Preiserhöhungen. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Kundinnen und Kunden im Falle einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht haben. Die Versorger müssen auf dieses Sonderkündigungsrecht hinweisen.

„Um geplante Strompreiserhöhungen zu rechtfertigen, argumentieren die Anbieter auffällig häufig nur mit den steigenden Bestandteilen des Strompreises, während sie Preissenkungen immer wieder unter den Tisch fallen lassen“, so Max Müller, Energierechtsexperte der Verbrau-cherzentrale. Insbesondere wenn eine Preisgarantie vereinbart wurde, müssten die Vergünstigungen an die Kunden weitergegeben werden. Denn dann kann in den allermeisten Fällen eine Preiserhöhung wegen der anstehenden Senkung nicht mit den gestiegenen Einkaufspreisen begründet werden. Die Einkaufspreise sind regelmäßig von der Preisgarantie umfasst und dürfen dann nicht an die Kunden durchgereicht werden.

Die Verbraucherzentrale rät dazu, Preise zu vergleichen. „Wenn andere Anbieter die deutliche Preissenkung von 2,8 Cent zum Jahresanfang weitergeben, könnte sich ein Wechsel auszahlen“, so Müller.

Fragen rund um Strom- und Gasrechnungen, Energieverträge und Vertragsbedingungen beantworten die Energierechtsberater in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale. Die Beratung kostet 18 Euro. Eine Terminvereinbarung unter Telefon (06131) 28 48 0, per E-Mail oder online unter ist erforderlich. Die Anschriften der Beratungsstellen sind unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/beratungsorte-rlp zu finden.

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Logo Ministerium Klima, Umwelt, Energie und Mobilität

 

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.

Was kostet eine Photovoltaikanlage?

Wenn Sie eine Solarstromanlage anschaffen möchten, sollten Sie mehrere Angebote vergleichen.
Symbolische Darstellung biometrischer Technologie: Ein digitales Gesichtsscan-Modell in Dreiecks- und Partikeloptik, im Kontext eines modernen deutschen Personalausweises.

Digitale Passbilder Pflicht seit Mai 2025: Was müssen Sie wissen?

Seit dem 1. Mai 2025 können Passbilder für Personalausweise und Reisepässe in Deutschland nur noch digital eingereicht werden. Die Regelung sollen Sicherheit und Qualität verbessern. Worauf müssen Sie jetzt achten?