Energierechtstipp: EEG-Umlage sinkt 2022

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale empfiehlt Preise zu vergleichen
Alle Jahre wieder: Strompreiserhöhung.
  • Ab 1. Januar 2022 wird die EEG-Umlage sinken.
  • Die Verbraucherzentrale rechnet damit, dass diese Preissenkung nicht immer an Kund:innen weiter gegeben wird.
  • Die Verbraucherschützer raten, Preise zu vergleichen und einen Versorgerwechsel zu prüfen. 
Off

Ab 1. Januar 2022 wird die Umlage für die Pro-duktion von Strom aus erneuerbaren Energien (EEG-Umlage) von 6,5 auf 3,7 Cent pro Kilowattstunde sinken. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz sollten Anbieter diese Senkung an ihre Kund:innen weitergeben. Zu rechnen ist aber eher mit Preiserhöhungen. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Kundinnen und Kunden im Falle einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht haben. Die Versorger müssen auf dieses Sonderkündigungsrecht hinweisen.

„Um geplante Strompreiserhöhungen zu rechtfertigen, argumentieren die Anbieter auffällig häufig nur mit den steigenden Bestandteilen des Strompreises, während sie Preissenkungen immer wieder unter den Tisch fallen lassen“, so Max Müller, Energierechtsexperte der Verbrau-cherzentrale. Insbesondere wenn eine Preisgarantie vereinbart wurde, müssten die Vergünstigungen an die Kunden weitergegeben werden. Denn dann kann in den allermeisten Fällen eine Preiserhöhung wegen der anstehenden Senkung nicht mit den gestiegenen Einkaufspreisen begründet werden. Die Einkaufspreise sind regelmäßig von der Preisgarantie umfasst und dürfen dann nicht an die Kunden durchgereicht werden.

Die Verbraucherzentrale rät dazu, Preise zu vergleichen. „Wenn andere Anbieter die deutliche Preissenkung von 2,8 Cent zum Jahresanfang weitergeben, könnte sich ein Wechsel auszahlen“, so Müller.

Fragen rund um Strom- und Gasrechnungen, Energieverträge und Vertragsbedingungen beantworten die Energierechtsberater in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale. Die Beratung kostet 18 Euro. Eine Terminvereinbarung unter Telefon (06131) 28 48 0, per E-Mail oder online unter ist erforderlich. Die Anschriften der Beratungsstellen sind unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/beratungsorte-rlp zu finden.

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Logo Ministerium Klima, Umwelt, Energie und Mobilität

 

Ratgeber-Tipps

Mietkosten im Griff
Der Ratgeber „Mietkosten im Griff“ – gemeinsam von der Verbraucherzentrale und dem Deutschen Mieterbund herausgegeben…
Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Bild eines betrügerischen Briefs

Betrügerische Schreiben zu Lotto und Gewinnspielen per Post

Die Verbraucherzentralen warnen vor Mahnbriefen mit unberechtigten Forderungen verschiedener angeblicher Kanzleien. In den Schreiben werden die Empfänger:innen aufgefordert, Geld für einen Dienstleistungsvertrag zu bezahlen. Wir sagen Ihnen, wie Sie reagieren sollten.

Packung der extrascharfen Hot Chips

"Hot-Chip-Challenge": Verkehrsverbot in einzelnen Bundesländern

Social-Media-Challenges mit scharfen Lebensmitteln können böse enden. Der Hersteller hat inzwischen den Verkauf von "Hot Chips" nach Deutschland gestoppt, es liegt aber noch Ware in den Regalen. Die Verbraucherzentralen fordern, die Chips bundesweit aus dem Verkehr zu ziehen.
Junge Frau vergleicht ihre Stromrechnung mit der Anzeige an ihrer Heizungsanlage

So wehren Sie sich gegen nowenergy, voxenergie und primastrom

Haben Sie bei nowenergy, primastrom oder voxenergie einen Strom- oder Gaslieferungsvertrag zu unerwartet hohen Preisen abgeschlossen oder eine enorme Preiserhöhung erhalten? Haben die Unternehmen Ihre Kündigung oder Ihren Widerruf zurückgewiesen? Hier erfahren Sie, wie Sie sich richtig wehren.