Energierechtstipp: EEG-Umlage sinkt 2022

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale empfiehlt Preise zu vergleichen
Alle Jahre wieder: Strompreiserhöhung.
  • Ab 1. Januar 2022 wird die EEG-Umlage sinken.
  • Die Verbraucherzentrale rechnet damit, dass diese Preissenkung nicht immer an Kund:innen weiter gegeben wird.
  • Die Verbraucherschützer raten, Preise zu vergleichen und einen Versorgerwechsel zu prüfen. 
Off

Ab 1. Januar 2022 wird die Umlage für die Pro-duktion von Strom aus erneuerbaren Energien (EEG-Umlage) von 6,5 auf 3,7 Cent pro Kilowattstunde sinken. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz sollten Anbieter diese Senkung an ihre Kund:innen weitergeben. Zu rechnen ist aber eher mit Preiserhöhungen. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Kundinnen und Kunden im Falle einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht haben. Die Versorger müssen auf dieses Sonderkündigungsrecht hinweisen.

„Um geplante Strompreiserhöhungen zu rechtfertigen, argumentieren die Anbieter auffällig häufig nur mit den steigenden Bestandteilen des Strompreises, während sie Preissenkungen immer wieder unter den Tisch fallen lassen“, so Max Müller, Energierechtsexperte der Verbrau-cherzentrale. Insbesondere wenn eine Preisgarantie vereinbart wurde, müssten die Vergünstigungen an die Kunden weitergegeben werden. Denn dann kann in den allermeisten Fällen eine Preiserhöhung wegen der anstehenden Senkung nicht mit den gestiegenen Einkaufspreisen begründet werden. Die Einkaufspreise sind regelmäßig von der Preisgarantie umfasst und dürfen dann nicht an die Kunden durchgereicht werden.

Die Verbraucherzentrale rät dazu, Preise zu vergleichen. „Wenn andere Anbieter die deutliche Preissenkung von 2,8 Cent zum Jahresanfang weitergeben, könnte sich ein Wechsel auszahlen“, so Müller.

Fragen rund um Strom- und Gasrechnungen, Energieverträge und Vertragsbedingungen beantworten die Energierechtsberater in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale. Die Beratung kostet 18 Euro. Eine Terminvereinbarung unter Telefon (06131) 28 48 0, per E-Mail oder online unter ist erforderlich. Die Anschriften der Beratungsstellen sind unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/beratungsorte-rlp zu finden.

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Logo Ministerium Klima, Umwelt, Energie und Mobilität

 

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Mietkosten im Griff
Der Ratgeber „Mietkosten im Griff“ – gemeinsam von der Verbraucherzentrale und dem Deutschen Mieterbund herausgegeben…
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.