Welche Heizung passt zu mir?

Pressemitteilung vom
Web-Seminar der Verbraucherzentrale zum Thema "Heizungstausch und Gebäudeenergiegesetz"
Eine Frau sitzt mit geschlossenen Augen und entspannt vor einer Heizung in einem Zimmer. Sie hält ein Tablet in der Hand und neben ihr auf der Fensterbank stehen verschiedene Zimmerpflanzen.
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In dem Vortrag gibt ein Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz einen Überblick über die Neuerungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), die Vor- und Nachteile der aktuell auf dem Markt verfügbaren Heizungsvarianten sowie die für den Heizungstausch verfügbaren Fördermittel. Dabei werden neben den Anschaffungskosten auch die langfristigen Kosten und die Zukunftsfähigkeit der unterschiedlichen Heizsysteme unter die Lupe genommen.

Das Web-Seminar findet am Dienstag, 24. September, um 18 Uhr statt und dauert ca. 90 Minuten. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist möglich auf der Internetseite der Verbraucherzentrale.

Das Web-Seminar findet in Kooperation mit der Stadt Ludwigshafen statt.

Für die Teilnahme am Web-Seminar werden ein Computer/Laptop mit Internetzugang und ein Lautsprecher benötigt. Ideal ist ein Kopfhörer. Als Browser bitte Firefox, Edge oder Google Chrome verwenden.

VZ-RLP
 

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Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität:

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Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

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Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
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2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.