Pressestatement zur aktuellen Diskussion um die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes

Pressemitteilung vom
Statement von Hans Weinreuter, Fachbereichsleiter Energie und Bauen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Portrait eines Mannes, der in die Kamera lächelt.
Off

Die aktuelle Diskussion um die Technologieoffenheit bei der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes führt aus Sicht der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in die Irre. Hans Weinreuter, Fachbereichsleiter Energie und Bauen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz kommentiert:

„Künftig soll neben Wärmepumpen, Fernwärme und Holzpelletheizungen auch das Heizen mit Wasserstoff eine Option sein. Wasserstoff wird in absehbarer Zeit keine Rolle in deutschen Heizungskellern spielen. Dafür ist Wasserstoff zu knapp und zu teuer“, so Weinreuter.

Ein weiterer Nachteil: Der Strombedarf zur Wärmeerzeugung mit grünem Wasserstoffs ist fünf- bis sechsmal größer als bei einem Heizsystem, das auf Wärmepumpen basiert. Eine Wärmepumpe kann aus einer Kilowattstunde Strom drei bis vier Kilowattstunden Wärme bereitstellen. Bei einer Verbrennung von Wasserstoff in Gasthermen lassen sich aus einer Kilowattstunde Energie im Wasserstoff maximal 0,95 Kilowattstunden Wärme erzeugen. Auch die Umrüstung von vorhandenen Erdgasnetzen auf Wasserstoff oder der Neubau eines lokalen Wasserstoffnetzes ist sehr aufwändig und teuer.

Hintergrund:
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Wärmepumpe
Unabhängig werden von teurem Gas und Öl, Klima schonen, Kosten sparen
Ratgeber Heizung
Der Preisschock sitzt tief: Der Stopp an der Tankstelle, aber auch die Kosten für Strom und fürs Heizen reißen dicke…

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.