Stromio-Kunden sollten sich wehren

Pressemitteilung vom
Der Energieversorger Stromio hat im vergangenen Dezember trotz bestehender Verträge die Belieferung seiner Kunden eingestellt. Die Verbraucherzentralen halten dies für rechtswidrig und raten Betroffenen, sich zu wehren.
Stromstecker und Münzen liegen vor einer Steckdose
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Trotz zum Teil noch bestehender langfristiger Verträge hat die Stromio GmbH die Belieferung ihrer Kund:innen Ende 2021 eingestellt. Dieses Verhalten ist aus Sicht der Verbraucherzentralen rechtswidrig. Mit einer Musterfeststellungsklage will die Verbraucherzentrale Hessen gerichtlich bestätigen lassen, dass das Unternehmen entstandene Schäden ersetzen muss. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ruft Betroffene auf, sich der Musterfeststellungsklage anzuschließen. Dadurch können sie finanzielle Schäden durch die teurere Ersatzversorgung beim Grundversorger geltend machen.

„Jetzt ist es wichtig, dass möglichst viele Betroffene ihre Ansprüche anmelden“, so Fabian Fehrenbach, Referent Energierecht bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Betroffene können sich über ein Formular ins Klageregister eintragen.

Vor dem Oberlandesgericht soll festgestellt werden, dass Stromio seine Pflichten verletzt hat, damit die ehemalige Kundschaft Schadenersatz erhalten kann. Durch die unerwartet schlagartige Einstellung der Belieferung mussten viele Haushalte plötzlich viel teureren Strom beziehen. Je nach Laufzeit sind erhebliche Schadenssummen von mehreren hundert Euro pro Vertrag entstanden.

„Wer im Vorfeld eine Abfindung zur außergerichtlichen Beilegung der Angelegenheit von Stromio akzeptiert hat, kann sich der Musterfeststellungsklage nicht mehr anschließen“, so Fehrenbach. Abfindungsangebote stellen regelmäßig einen Kompromiss zur Streitbeilegung dar. Daher liegen sie meist unterhalb des tatsächlich entstandenen Schadens. Aus diesem Grund rät die Verbraucherzentrale Betroffenen, die ungefähre Schadenshöhe über einen online-Rechner der Verbraucherzentralen zu ermitteln. Auf dieser Grundlage können sie dann entschieden, ob sie das Vergleichsangebot annehmen oder sich der Klage anschließen.


Weitere Informationen
Fragen rund um dieses Thema beantworten die Experten der Verbraucherzentrale telefonisch unter der kostenfreien Nummer 0800 60 75 500 (Montag, Dienstag und Donnerstag von 10 bis 13 Uhr).

Informationen zur Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Hessen sind hier zu finden

Informationen zu Problemen und Kündigungen rund um Strom- und Gaspreise bietet die Verbraucherzentrale hier
VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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