Umstellung der Erdgasversorgung in Rheinland-Pfalz

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale informiert über die Folgen der Umstellung.
Gasherd mit Flamme.
Off

In Rheinland-Pfalz wird zurzeit die Erdgasversorgung von L-Gas (low caloric gas) mit geringerem Brennwert auf H-Gas (high caloric gas) mit höherem Brennwert umgestellt. Die Umstellung erfolgt auch in den Bundesländern Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Hessen und soll bis 2030 abgeschlossen sein. Manche Netzbetreiber in Rheinland-Pfalz möchten die Umstellung bereits 2021 abschließen. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz informiert Haushalte mit Erdgasanschluss, was auf sie zukommt.

Die Umstellung ist aufgrund der rückläufigen L-Gas-Förderung notwendig, um auch in Zukunft eine sichere Gasversorgung zu gewährleisten. Dafür müssen alle L-Gas verbrennenden Geräte auf die Verbrennung von H-Gas umgerüstet bzw. teilweise auch ausgetauscht werden. Betroffen sind zum Beispiel Gasthermen, Gasheizkessel, Gasöfen und Gasherde, Gasdurchlauferhitzer und Gaskamine. „Die Kosten für die Umstellung übernimmt der Netzbetreiber und legt sie über die Netzentgelte auf alle Gaskunden um“, informiert Max Müller, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale. „Da die Umstellung über einen längeren Zeitraum erfolgt, dürfte das für Gaskunden jedoch kaum ins Gewicht fallen.“

Können Geräte nicht umgerüstet werden, müssen diese ersetzt werden. Der Netzbetreiber informiert die betroffenen Gaskunden darüber. Für ein neues Gerät können Zuschüsse in Höhe von 100 Euro pro Gerät beim Netzbetreiber beantragt werden. Für Heizanlagen gibt es je nach Alter Zuschüsse zwischen 100 und 500 Euro. „Auch Haushalte, die sich statt einer Umrüstung freiwillig für eine Neuanschaffung entscheiden, haben Anspruch auf den Zuschuss“, so Müller. Ausnahme: Für den Austausch von Geräten, die älter als 25 Jahre sind, gibt es keinen Zuschuss. Übrigens: Wer sich der Umstellung verweigert, läuft Gefahr, dass die Anschlussstelle gesperrt wird.

Der Netzbetreiber informiert über alle Termine vor Ort und über die jeweiligen Ansprechpartner. Auch die Bundesnetzagentur hält Informationen zur Gasumstellung bereit. Rechtliche und technische Fragen zur Umstellung der Gasversorgung beantworten die Experten der Verbraucherzentrale in der persönlichen Beratung nach telefonischer Voranmeldung unter der kostenlosen Nummer (0800) 60 75 600 oder per Mail über energie@vz-rlp.de.

VZ-RLP

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