Verbraucher:innen berichten von starken Preiserhöhungen bei E.ON

Pressemitteilung vom
Vortrag am 12.12.2024 klärt auf, wie ein Anbieterwechsel funktioniert, besonders in solchen Fällen
  • In den gemeldeten Fällen erhöht e-on den Preis für eine Kilowattstunde Strom um rund 100 Prozent
  • Bei einem Durchschnittverbrauch von 3500 Kilowattstunden im Jahr geht es um rund 1050 Euro Mehrausgaben
  • Durch Kündigung und Anbieterwechsel können Kund:innen weiterhin günstig versorgt werden
Off

Der Verbraucherzentrale werden derzeit von Kund:innen der E.ON Energie Deutschland GmbH sehr auffällige Preiserhöhungen zum 01.01.2025 mitgeteilt. Dabei steigt der Preis in den gemeldeten Fällen für eine Kilowattstunde von rund 30 Cent auf 60 Cent pro Kilowattstunde (kurz: 60 Ct/kWh brutto).

„Die Preiserhöhung sollte im Weihnachtstrubel nicht untergehen“, empfiehlt Heike Troue, Vorständin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „In der Regel besteht bei einer angekündigten Preisänderung ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Dies bietet die Gelegenheit, zu einem günstigeren Vertrag eines anderen Anbieters zu wechseln und damit deutlich Geld zu sparen.“

„Die Stromkosten muss man für einen Durchschnittsverbrauch eines 3-4 Personenhaushalts in Deutschland mit 3500 Kilowattstunden im Jahr durchrechnen“, betont Fabian Fehrenbach Referent Energierecht bei der Verbraucherzentrale. „Bei der oben dargestellten Erhöhung bezahle ich durchschnittlich dann 1050 Euro mehr im Jahr. Nicht zuletzt wird auch der verbrauchsunabhängige Grundpreis bei allen gemeldeten Fällen deutlich angehoben. Das kommt dann noch on top!“, erläutert Fehrenbach.

Zum Thema „Kündigung eines Altvertrags und Anbieterwechsel“ informiert Max Müller in dem Web-Seminar „Anbieterwechsel im Strom- und Gasvertrag“. Das Web-Seminar findet am Donnerstag, 12. Dezember 2024 von 17:00 bis 18:15 Uhr statt. Eine Anmeldung ist auf unserer Internetseite möglich.

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität:

Logo BmWiLogo Ministerium Klimaschutz, Umweltschutz, Energie und Mobilität rlp

 

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.