Verzögerte Umsetzung der Energiepreisbremse

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale fordert Mahnstopps und Sperrmoratorien
  • Nicht alle Versorger können laut Mitteilung der Versorgerverbände den Zeitplan zur Einführung der Energiepreisbremse einhalten.
  • Viele Haushalte sind auf die Entlastung angewiesen, um sich nicht zu verschulden.
  • Die Verbraucherzentrale fordert akute Maßnahmen zum Schutz vor Mahnkosten und Sperren.
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Nicht alle Strom- und Gasversorger werden die im Rahmen der Preisbremsen zum 1. März vorgesehenen Entlastungen für Privathaushalte pünktlich in die Wege leiten können. Das gaben der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft und der Verband kommunaler Unternehmen gestern bekannt. Zwar gehen die Versorger davon aus, dass es nur zu leichten Verzögerungen kommt. Es wird aber kein Datum genannt, an dem alle Gas- und Stromkund:innen die Rückzahlung der zu viel bezahlten Beträge von Januar und Februar erhalten und der Abschlag nach unten korrigiert wird.

„Viele unserer Ratsuchenden warten bereits sehnsüchtig auf die Entlastung“, so Antje Kahlheber, Projektleiterin der Energiekostenberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Das Projektteam berät und unterstützt einkommensschwache Haushalte, die die gestiegenen Energiekosten nicht mehr bewältigen können. Seit Beginn der Energiepreiskrise haben sich die Beratungsanfragen in vielen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale in Rheinland-Pfalz verdoppelt. „Wir haben zwar Verständnis für den großen Verwaltungsaufwand, den die Versorger leisten müssen“, so Kahlheber. „Eine Verzögerung darf aber nicht dazu führen, dass nun bei einkommensschwachen Haushalten Energieschulden auflaufen, die zu Mahnungen und schlimmstenfalls zu Sperrungen führen.“

Deshalb fordert die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz die Versorger auf, im Rahmen einer Selbstverpflichtung die Abschläge bereits jetzt zu senken und auf Mahn- und Sperrverfahren bis zum Greifen der Preisbremse zu verzichten. Auch der Bundesrat hat vor einigen Tagen an die Bundesregierung appelliert, weitere zielgerichtete Maßnahmen zu prüfen, darunter auch ein Sperrmoratorium.

VZ-RLP

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