Richtig gut versichert: Cyberversicherung

Pressemitteilung vom
Versicherungsschutz bei Cyberattacken, Internetbetrug & Co.: Welche Versicherung hilft?
Eine Frau schaut auf ein Tablet. Über dem Tablet befindet sich ein Schlosssymbol.
  • Privathaftpflicht- Rechtsschutz-, Hausrat- oder spezielle Cyberversicherungen bieten unterschiedlichen Versicherungsschutz.
  • Vorsorgemaßnahmen wie regelmäßige Updates können Angriffe verhindern.
  • Wer durch einen Betrug finanziell geschädigt ist, sollte die Haftung der Bank prüfen und Anzeige bei der Polizei erstatten.
Off

Ob Virusbefall, Datenklau oder Ärger beim Online-Shopping, viele gängigen aktuellen Versicherungsverträge sichern bereits Aspekte der Cyberrisiken ab. Ist man Opfer eines Phishing-Angriffs und wird das Konto geplündert, kann man das Geld gegebenenfalls über die Bank zurückholen. Bei nicht autorisierten Abbuchungen haftet grundsätzlich zunächst die Bank als Zahlungsdienstleister. „Wer jedoch grob fahrlässig etwa bei der Verwahrung der PIN gehandelt hat, hat in der Regel keinen Anspruch auf eine Erstattung“, informiert Anna Follmann, Versicherungsberaterin der Verbraucherzentrale.

Eine Übersicht über die gängigen Versicherungen und deren Schutz bei Cyberangriffen und Co.:

Leitet jemand unabsichtlich durch eine Mail oder Nachricht einen schädigenden Virus weiter und ein Dritter wird dadurch geschädigt, kann die private Haftpflichtversicherung für die Übernahme der Folgekosten in Betracht kommen. Daneben wehrt die private Haftpflichtversicherung unberechtigt erhobene Ansprüche ab.  

Der Hausratversicherungsvertrag kann Schutz beim Onlinebanking enthalten und deckt damit die entstandenen Schäden. Darüber hinaus kann eine Hausratversicherung für Schäden aufkommen, die durch gestohlene Daten entstehen können, wie beispielsweise Einkäufe im Internet durch Dritte.

Eine Rechtsschutzversicherung kann, je nach Vertragsvereinbarungen, im Fall von Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf Internetkriminalität oder der Nutzung des Internets die Kosten übernehmen.

„Die Angebote in den verschiedenen Versicherungssparten sind aufgrund großer Leistungsunterschiede schwer vergleichbar“, so Follmann. Der Versicherungsschutz variiert oft von Versicherer zu Versicherer. Es lohnt sich genau hinzuschauen, welche Schadensfälle in welcher Höhe abgedeckt sind und ob nur eng definierte Standardfälle abgesichert sind, oder ob auch bei neu auftretenden Betrugsmaschen mit einer Übernahme des Schadens gerechnet werden kann. Im Schadensfall ist eine Strafanzeige bei der Polizei unerlässlich, da dies in der Regel von Versicherern und Banken verlangt wird.

Damit ein Schaden übernommen wird, setzen Versicherer meist voraus, dass Internetnutzer:innen mit eigenen Sicherheitsmaßnahmen vorgesorgt haben:

  • aktuelles Virenschutzprogramm verwenden
  • regelmäßige Systemupdates durchführen
  • mit Daten sparsam umgehen
  • sichere Passwörter verwenden
  • Sicherheitstipps von Banken berücksichtigen
  • regelmäßig das Konto überprüfen

Eine spezielle Cyberversicherung für den privaten Bereich ist oft überflüssig. Bevor eine Cyberversicherung abgeschlossen wird, sollten erst die bereits bestehenden Versicherungen dahingehend geprüft werden, welche Fälle schon abgedeckt sind, und gegebenenfalls aktualisiert werden. Bleibt dann noch ein nicht versichertes Risiko, könnte über eine separate Versicherung nachgedacht werden. Wenig sinnvoll sind in vielen Fällen pauschale Pakete.

Die Stiftung Warentest bietet aktuelle Testberichte zu Cyberversicherungen und weiteren Versicherungssparten unter: https://www.test.de (externer Link).

Fragen rund um das Thema Versicherungsschutz bei Cyberattacken beantworten die Versicherungsexpert:innen der Verbraucherzentrale montags von 10 bis 13 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr unter der Rufnummer (06131) 28 48 122.

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Gefördert durch:

Logo Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration RLP

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.